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Rhein-Sieg-Kreis erweitert die Online-Terminvergabe
Rhein-Sieg-Kreis (an) – Ob Fahrerlaubnis, Führerscheinumtausch oder Autozulassung: Für diese terminpflichtigen Leistungen können im Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises bereits seit Jahren Termine online gebucht werden. Was bisher aber auf einen Vorlauf von acht Tagen begrenzt war, ist jetzt für bis zu 14 Tage im Voraus möglich. Entsprechende Kontingente werden zusammen mit den zusätzlich noch tagesaktuell zur Verfügung gestellten Terminen morgens um 7:00 Uhr freigeschaltet.
„Das Straßenverkehrsamt gehört innerhalb der Kreisverwaltung zu den Bereichen mit den größten Kundenströmen“, sagt Christoph Paßgang, Leiter des Straßenverkehrsamtes. „Als moderner Dienstleister wollen wir für die Bürgerinnen und Bürger da sein, ohne dass diese vor Ort noch lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen“. Das Terminsystem ist hierbei ein wertvoller Baustein und hat sich bewährt, die Abläufe ganz im Interesse der Kundinnen und Kunden zu optimieren.
Mit der nun erfolgten Erweiterung ist es möglich, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes mit wenigen Klicks bequem von überall für jetzt 14 Tage in die Zukunft einen Termin für die Standorte Siegburg oder Meckenheim zu buchen. Die Kreisverwaltung reagiert mit dem erweiterten Terminangebot auf die Wünsche vieler Bürgerinnen und Bürger.
Die erweiterte Online-Terminvergabe für das Straßenverkehrsamt ist seit Anfang März 2024 wie gewohnt über www.rhein-sieg-kreis.de/strassenverkehrsamt möglich. Dort kann die gewünschte Dienstleistung ausgewählt werden. Unter „Links und Downloads“ ist dann der Zugang zur Online-Terminreservierung möglich. Dafür ist weiterhin eine gültige E-Mail-Adresse notwendig, auf die im Anschluss eine Terminbestätigung verschickt wird.
Innerhalb der Öffnungszeiten steht weiterhin die Hotline des Straßenverkehrsamtes unter 02241 13-3939 zur Verfügung, um telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Bei zeitkritischen Angelegenheiten (z. B. Verlust des Führerscheindokuments) können Sie Ihren Terminwunsch auch über strassenverkehrsamt@rhein-sieg-kreis.de an das Straßenverkehrsamt richten.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 078 vom 12. März 2024, 14:15 h