Team aufsuchende Hilfe

Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises
Team aufsuchende Hilfe konnte 500 Bürgerinnen und Bürger persönlich beraten

Rhein-Sieg-Kreis (hei) –  Die Stabsstelle Wiederaufbau des Rhein-Sieg-Kreises arbeitet eng mit den lokalen Hilfsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und dem Bürgerverein Swisttal-Odendorf zusammen. Von mehreren Teams der aufsuchenden Hilfe wurden seit dem Frühjahr 2023 in einzelnen Aktionen über 3000 Flyer an betroffene Haushalte verteilt. Zusätzlich wurden etwa 1200 Haushalte in den am stärksten betroffenen Straßenzügen des Kreisgebietes aufgesucht. Dabei konnten knapp 500 Gespräche mit den Bürgerinnen und Bürgern geführt werden.

„Die Teams der aufsuchenden Hilfe werden auch in 2024 wieder gemeinsam für Betroffene in unserem Kreis unterwegs sein. Niemand soll mit den Folgen allein gelassen werden“, betont Manuela Mischker, Leiterin der Stabsstelle Wiederaufbau des Rhein-Sieg-Kreises. Möglich macht dies die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Rhein-Sieg-Kreis mittels der das Projekt „Aufsuchende Hilfe“ ins Leben gerufen wurde.

Der Rhein-Sieg-Kreis unterstützt nach wie vor bei der Antragstellung und begleitet Betroffene über die verschiedenen Phasen des Antragsverfahrens. Die Beratungsbüros in Rheinbach, Swisttal und Siegburg sind auch in 2024 – nach vorheriger Terminvereinbarung – weiterhin geöffnet. Zur Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten sowie für Terminvereinbarungen hat die Stabsstelle Wiederaufbau eine Hotline unter der Telefonnummer 02241 13 2200 geschaltet.

Denn bis heute gibt es immer noch Menschen, die Hilfe benötigen, die noch keinen Wiederaufbau-Antrag gestellt haben und die von den bestehenden Hilfsangeboten noch nichts gehört haben. In dem Sinne wirkt der Wiederaufbau auch zweieinhalb Jahre noch nach – wirtschaftlich und emotional. Da ist es gut zu wissen, dass die Antragsfrist der Wiederaufbauhilfe für Privathaushalte um drei Jahre, bis zum 30.06.2026, verlängert wurde.

Ziel der aufsuchenden Hilfe ist es, Menschen beim Wiederaufbau zu begleiten, finanzielle Hilfe zu vermitteln und bei psychosozialem Unterstützungsbedarf Hilfe anzubieten. Zahlreiche Angebote möchten den Alltag kurz vergessen lassen oder einen Austausch mit anderen Betroffenen ermöglichen.

Viele wissen nicht, dass man auch als Mieterin und Mieter oder Versicherte und Versicherter finanzielle Wiederaufbauhilfe beantragen kann. Oder, dass es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gibt, Finanzierungslücken mit Spenden der Hilfsorganisationen zu schließen.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 427 vom 21. Dezember 2023, 13:48 h

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