Wildtauben

Fütterung von Wildtauben:
Warum das Füttern in Troisdorf verboten ist

Die Stadt Troisdorf erinnert daran, dass das gezielte Füttern von Wildtauben im Stadtgebiet verboten ist. Diese Regelung findet sich in der Troisdorfer Straßenordnung (§ 7 Absatz 4) und dient dem Schutz von Mensch und Tier gleichermaßen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.

Warum ist das Füttern von Wildtauben verboten?
Zwar mögen gute Absichten hinter der Fütterung stehen, doch sie hat weitreichende negative Folgen:

Überpopulation von Tauben
Laut dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) führt ein Überangebot an Nahrung dazu, dass sich Tauben in städtischen Gebieten unkontrolliert vermehren. Dies schadet den Tieren selbst, da Krankheiten, Parasiten und Stress bei Überpopulation stark zunehmen. Junge Tauben sterben in überfüllten Populationen oft schon im ersten Lebensjahr. Zudem verursachen große Taubenschwärme Lärm, Geruchsbelästigungen und Schäden an Gebäuden durch Taubenkot.

Tauben

Ungewollte Nahrung für Ratten
Häufig bleibt ausgelegtes Futter liegen, was Wanderratten anzieht. Diese vermehren sich durch das zusätzliche Nahrungsangebot und stellen eine erhebliche Gefahr dar:
Gesundheitsrisiken: Ratten können über 100 Krankheiten auf Menschen übertragen.
Sachschäden: Sie nagen elektrische Kabel an, dringen in Wohngebäude ein und verunreinigen Lebensmittel.
Folgeschäden: Ihre Grabtätigkeiten können Dämme und Deiche beschädigen, was auch in der Landwirtschaft schwere Verluste verursacht.

Das Umweltbundesamt betont, dass eine erfolgreiche Kontrolle von Rattenpopulationen durch präventive Maßnahmen erreicht wird. Entscheidend ist, ihnen Nahrung und Nistmöglichkeiten zu entziehen – und dazu trägt der Verzicht auf Taubenfütterung maßgeblich bei.

Gemeinsam für eine saubere und gesunde Stadt
Die Stadt Troisdorf appelliert an alle Bürger*innen: Bitte verzichten Sie auf die Fütterung von Wildtauben und entsorgen Sie Lebensmittel verantwortungsvoll. Damit tragen Sie aktiv zur Erhöhung der Lebensqualität in Troisdorf bei, schützen die Tierwelt und vermeiden mögliche Bußgelder.

Weitere Infos gibt es beim NABU: https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/index.html oder beim Bundesumweltamt : https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung/links-literatur

Bei Rückfragen ist die Stadtverwaltung Troisdorf gerne ansprechbar. Unter anliegen@troisdorf.de können die Bürger*innen-Anliegen an die zuständigen Stellen in der Stadtverwaltung weiter geben. Ferner können über den Link www.troisdorf.de/owianzeigen Bürger*innen dem Ordnungsamt verschiedene Ordnungswidrigkeiten direkt und ohne weiteren Schriftverkehr anzeigen.


Stadt Troisdorf
Pressemitteilung 013/2025 vom 09. Januar ’25, 11:20 h

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