Troisdorfer Förderprogramm

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung:
Resümee des Troisdorfer Förderprogramms

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sind wichtiger denn je. Schon heute ist der Klimawandel spürbar – anhaltende Hitze- und Trockenperioden, starke Niederschläge und Überschwemmungen treten immer häufiger auf. Umso wichtiger ist es sowohl für öffentliche Stellen als auch für Privatpersonen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Städte, Gebäude und Grünflächen an zukünftige Klimaveränderungen anzupassen.
Um die Folgen des Klimawandels abzumildern und Wohngebäude in der Stadt klimarobuster zu gestalten, besteht in Troisdorf bereits seit mehreren Jahren ein Förderprogramm für Privathaushalte. Neben Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung beinhaltet dies u.a. den Einbau und die Installation von klimaanpassungsrelevanten Technologien sowie die Entsiegelung von Flächen. Auch Mieter können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Balkonkraftwerken beantragen.
Nachdem die Mittel für Teil A – Energetische Gebäudesanierung und Teil B – Klimafreundliche Technologien bereits Mitte letzten Jahres vergriffen waren, sind nun auch die letzten verfügbaren Mittel für Balkonkraftwerke und Entsiegelung aufgebraucht!
Seit Oktober 2021 wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 290.000 € für Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen durch das Klimaschutzmanagement der Stadt vergeben. Das entspricht rund 290 bearbeiteten Anträgen. Besonders die energetische Sanierung von Bestandgebäuden sowie klimafreundliche Technologien waren begehrt! Über 100 PV-Anlagen sowie 76 Batteriespeicher wurden bezuschusst. Zum Ende des Jahres hat zudem das Interesse an Balkonkraftwerken extrem zugenommen, sodass insgesamt 86 Plug-and-Play-Solaranlagen gefördert wurden.

Bisher konnten bereits mehr als 150.000 € für abgeschlossene Maßnahmen an Bürger*innen ausgezahlt werden, viele weitere befinden sich derzeit noch in Umsetzung.
Und auch 2023 geht es weiter: Für dieses Jahr stehen neue Haushaltsmittel zur Verfügung. Anträge können voraussichtlich ab Mai gestellt werden, wenn die aktualisierte Förderrichtlinie vom Rat beschlossen wurde. Neuigkeiten werden in der Presse und auf www.troisdorf.de/foerderprogramm veröffentlicht.

Für Interessierte der Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nur Maßnahmen förderfähig sind, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Hier zählt die Vergabe des Auftrags.


Stadt Troisdorf
Pressemitteilung 096-2023 vom 06. März 2023, 16:35
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