Taxitarif

Kreistag beschließt Erhöhung des Taxitarifs zum 1. März 2025

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Mitglieder des Kreistags beschlossen in ihrer gestrigen Sitzung die Änderung des Taxitarifs zum 1. März 2025. Dieser war ein Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. sowie die Prüfung durch den Rhein-Sieg-Kreis vorausgegangen.

Die aktuellen Anpassungen des Taxitarifs begründen sich in Kostensteigerungen als Folge der Mindestlohnerhöhungen sowie in allgemeinen Kostensteigerungen wegen der allgemeinen Verbraucherpreise und der Inflation. Auch fallen für das Taxengewerbe zusätzliche Investitionskosten aufgrund der Umsetzung der Kassensicherungsverordnung an; diese betragen einmalig 1.200 Euro und monatlich etwa 20 Euro pro Fahrzeug. Des Weiteren wird ein erhöhter Kosten- und Zeitaufwand für die Beförderung von Fahrgästen mit eigenem Rollstuhl geltend gemacht, was mit einem Zuschlag wie für Großraumfahrzeuge ausgeglichen werden soll.

Entgegen der Forderung des Verbands, eine Taxi-Grundgebühr anstelle von 4,40 Euro jetzt auf 5,50 Euro anzuheben, gilt zukünftig eine Taxi-Grundgebühr von 4,80 Euro. Der Kilometerpreis werktags, von 6 Uhr bis 22 Uhr, steigt um 0,20 Cent von 2.50 Euro auf 2,70 Euro. Der Nachttarif werktags, von 22 Uhr bis 6 Uhr, sowie sonn- und feiertags wird von 2,70 Euro auf 2,90 Euro angehoben.

Entgegen der Forderung des Verbands, die Grundgebühr für Großraumtaxis auf 10,50 zu heben, wird diese zukünftig anstelle wie bisher bei 4,40 Euro auf 4,80 Euro angesetzt. Die Beförderungsentgelte pro Kilometer sind die gleichen wie die genannten für übliche Taxen. Der Zuschlag für Großraumtaxen beträgt zukünftig anstelle von 8 Euro dann 9 Euro. Dieser Zuschlag gilt erstmalig auch für speziell umgebaute Fahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen im eigenen Rollstuhl. Die Kilometer-Gebühr entspricht der für Taxen. Die Fachvereinigung hatte hier einen eigenen Tarif mit einer Grundgebühr in Höhe von 49 Euro inklusive zehn Freikilometern beantragt, dem die Verwaltung aber nicht gefolgt ist.
Für das Wartezeitenentgelt für Rollstuhltransporte wird die bislang zugrunde gelegte Stundengebühr von 39,90 Euro/Stunde bis 5 Minuten bzw. von 45,60 Euro/Stunde ab 6 Minuten auf 43,30 Euro/Stunde bis 5 Minuten bzw. 49,50 Euro/Stunde ab 6 Minuten angehoben.

Die Änderung des Taxitarifs soll zum 1. März 2025 in Kraft treten.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 351 vom 13. Dezember 2024, 09:56 h

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