Wichtiges im Blick:
die Arbeit des Ordnungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Was macht eigentlich das Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises?
Die Aufgaben der Kreisordnungsbehörde sind vielfältig. Während die Ordnungsämter der Kommunen grundsätzlich für alle ordnungsrechtlichen Angelegenheiten mit örtlichem Bezug zuständig sind, hat die Kreisordnungsbehörde viele Sonderaufgaben, zum Beispiel die Gewerbeaufsicht und die Untere Jagd- und Fischereibehörde.
So stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes im vergangenen Jahr 2023 unter anderem 43 neue Sprengstofferlaubnisse aus, 56 bestehende Erlaubnisse wurden verlängert, und es wurden 208 Sprengstoffkontrollen durchgeführt. Jägerinnen und Jäger oder Sportschützinnen und Sportschützen, die ihre Patronen selbst laden, brauchen eine sogenannte Sprengstofferlaubnis.
Bei der Unteren Jagdbehörde kann man sich für die Jägerprüfung anmelden. Diese wird einmal im Jahr im Frühjahr durchgeführt. Die Untere Fischereibehörde organisiert die Fischerprüfung jeweils an mehreren Tagen im Frühjahr und im Herbst. Im Rhein-Sieg-Kreis sind etwa 3.300 Jagdscheininhabende registriert. 270 Jagdreviere, 113 Jagd- und 5 Fischereigenossenschaften unterliegen der Aufsicht des Kreisordnungsamtes. 2023 hieß es für 39 Personen nach bestandener Prüfung „Waidmanns Heil“ bzw. für 249 Personen „Petri Heil“.
Auch Makler, Bauträger und in der Wohnimmobilienverwaltung Tätige, also kurzum diejenigen, denen für Immobilien finanzielle Werte der Kundschaft anvertraut werden, unterliegen der gesetzlichen Aufsicht. Sie benötigen eine Maklererlaubnis; diese wurde 2023 68-mal erteilt.
Bei Unzuverlässigkeit müssen Gewerbetreibende mit einer sogenannten Gewerbeuntersagung rechnen. Diese wird ausgesprochen, wenn keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden oder die Gewerbetreibenden strafrechtlich in Erscheinung treten, zum Beispiel durch Vorteilsbeschaffung für sich oder ihre Mitarbeitenden. 2023 musste das Kreisordnungsamt 159 Verfahren einleiten und 21 Gewerbeuntersagen aussprechen.
Auch unterliegt Wachpersonal, das gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen schützt, der gesetzlichen Aufsicht. Das Bewachungsrecht sieht beispielsweise für das Wachpersonal von Flüchtlingsunterkünften erhöhte Anforderungen vor. Die Überprüfung der Security geschieht in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden wie der Polizei. In 2023 kontrollierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisordnungsamtes 245 Männer und Frauen aus dem Bewachergewerbe.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 077 vom 12. März 2024, 09:53 h