Feuerlöscher in Troisdorfer Parkhaus versprüht –
Polizei ermittelt in zwei Fällen
Troisdorf (ots)
Am Dienstag (13. Oktober) wurde die Polizei zu einem Parkhaus an der Kölner Straße in Troisdorf gerufen. Dort war gegen 15:50 Uhr ein Brandmeldealarm ausgelöst worden. Auch die Feuerwehr wurde alarmiert.
Nach ersten Ermittlungen wurde der Alarm ausgelöst, weil bislang unbekannte Tatverdächtige mehrere an der Wand angebrachte Feuerlöscher aus ihren Halterungen genommen und auf einem Parkdeck versprüht hatten. Hinweise auf einen Brand wurden nicht festgestellt.
Bereits in der vergangenen Woche (07. Oktober) hatte sich am selben Ort ein ähnlicher Vorfall ereignet. Gegen 23:00 Uhr waren Feuerwehr und Polizei aufgrund eines ausgelösten Brandmeldealarms zum Parkhaus gerufen worden. Auch bei diesem Vorfall waren mehrere Feuerlöscher missbräuchlich versprüht worden.
Die Kriminalpolizei hat in beiden Fällen die Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen und der Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln aufgenommen.
Die Polizei bittet um Hinweise: Zeuginnen und Zeugen, die zu den genannten Tatzeitpunkten verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Angaben zu den Taten beziehungsweise den Tatverdächtigen machen können, werden gebeten, sich unter 02241 541-3221 zu melden.
Die Polizei weist darauf hin: Bei solchen Taten handelt es sich keineswegs um harmlose Streiche. Die missbräuchliche Auslösung eines Brandmeldealarms kann dazu führen, dass Einsatzkräfte gebunden werden und im Ernstfall nicht rechtzeitig für andere Einsätze zur Verfügung stehen. Dadurch kann es zu gefährlichen Verzögerungen bei einem tatsächlichen Brand oder einem anderen Notfall kommen. Solche Taten können schwere strafrechtliche Konsequenzen sowie erhebliche finanzielle und zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen.
Auch das missbräuchliche Entleeren von Feuerlöschern kann schwerwiegende Folgen haben. Ein benutzter Feuerlöscher steht möglicherweise nicht mehr zur Verfügung, wenn tatsächlich ein Feuer ausbricht. Ist er entleert und noch nicht wieder einsatzbereit, kann ein Entstehungsbrand unter Umständen nicht rechtzeitig bekämpft werden. Dadurch kann sich ein zunächst kleines Feuer zu einem gefährlichen Brand entwickeln. (Pa)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung vom 14. Oktober ’26 um 09:45 h






Users Today : 307
Views Today : 442
Who's Online : 4