Troisdorfer Wahlamt hat ab dem 10. Februar 2025 für Publikum geöffnet:
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestage statt.
Das städtische Wahlamt befindet sich im Rathaus (Sitzungssaal A), Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf.
Dort kann die Briefwahl natürlich auch direkt vor Ort durchgeführt werden. Dazu muss man sein Ausweisdokument, wie den Personalausweis oder Reisepass mitbringen, möglichst aber auch den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt ist. Zum ersten Mal werden keine gelben Wahlbenachrichtigungen, sondern Wahlbenachrichtigungs-briefe (Anschreiben) an die Wahlberechtigten versandt.
Öffnungszeiten des Wahlamtes
Montag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr;
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr.
außer am Freitag vor der Wahl (21. Februar 2025) ist das Wahlamt von 07.30 bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet. Es ist die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden, voraussichtlich ab dem 07. Februar 2025. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt. Somit verringert sich auch der Zeitraum Briefwahl zu beantragen, daher wird das Wahlamt auch an dem nachfolgenden Samstag für das Publikum geöffnet sein:
– 15. Februar 2025 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Auskunft im Wahlamt
Auskunft über Briefwahl und Wahlberechtigung geben im Wahlamt, Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf:
Petra Göllner, Tel. 02241/900-311, E-Mail: goellnerp@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311,
Kerstin Nerowski, Tel. 02241/900-9225, E-Mail: nerowskik@troisdorf.de , Fax: 02241/900-369225.
Monika Frey, Tel. 02241/900-312, E-Mail: freym@troisdorf.de, Fax: 02241/900-8312.
Briefwahl beantragen
Die Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte auf unterschiedlichen Wegen beantragen. Der Wahlberechtigte muss den schriftlichen Antrag persönlich unterschreiben und folgendes angeben/ausfüllen:
• Namen,
• Vornamen,
• Geburtsdatum (Pflichtangabe),
• vollständige Anschrift in Troisdorf,
• evtl. zusätzlich die Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen (z. B. Urlaubsanschrift) und
• evtl. Bevollmächtigten angeben sowie die vorgedruckte Vollmacht ausfüllen
Bitte beachten Sie, dass jeder Wahlberechtigte für sich selber einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen muss.
Längstens bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, besteht die Möglichkeit wie folgt Briefwahlunterlagen zu beantragen:
• Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages (www.troisdorf.de)
(Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)
• Per E-Mail an: wahlen@troisdorf.de
(Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)
• Mit dem QR-Code, der auf der 1. Seite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
aufgedruckt ist
(Beantragung bis zum 18. Februar 2025, 12.00 Uhr, möglich)
• Schriftlich (formlos) mittels eines frankierten Postbriefes
(Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)
• unter Verwendung der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes
(Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)
• Per Fax: 02241/900-8311 oder 02241/900-369225
(Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)
Egal auf welchem Weg Sie die Briefwahlunterlagen beantragen, vergessen Sie bitte nicht -bei nicht digitalisierter Beantragung- Ihre Unterschrift und die Angabe Ihres Geburtsdatums, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann!
Die Postanschrift lautet:
Stadt Troisdorf
Wahlamt
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Bei Postversand des Antrages auf Briefwahlunterlagen an die Stadt Troisdorf, auch unter Verwendung des Wahlbenachrichtigungsbriefes, denken Sie bitte daran, dass Sie diesen in einem frankierten Umschlag (Briefentgelt) absenden.
Eine telefonische Beantragung ist allerdings ausgeschlossen. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiter*innen des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Vollmacht
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, dass er dazu berechtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auch auf der Rückseite des Anschreibens im Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckt. Das gilt auch für Ehepartner!
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Das gilt auch für Ehepartner!
Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern und sie muss sich ausweisen können. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite des Anschreibens des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt.
Briefwahl
In Troisdorf werden bei der Bundestagswahl 2025 wieder Kombiwahlscheine für die Briefwahl verwendet.
Der Wahlschein ist mit dem roten Wahlbriefumschlag, der an das Wahlamt zurückgesendet wird, durch eine Perforationslinie verbunden. Der Wahlschein muss, entlang der perforierten Linie, vom roten Wahlbriefumschlag abgetrennt werden und die „Versicherung an Eides statt“ (auf der Rückseite des Wahlscheines) mit Datumsangabe unterschrieben in den roten Wahlbriefumschlag eingelegt werden. Ohne Unterschrift der Versicherung an Eides statt ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
Des Weiteren muss der verschlossene weiße Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel ebenfalls in den roten Wahlbriefumschlag eingelegt werden und der verschlossene rote Wahlbriefumschlag zurück an das Wahlamt gesendet werden. Innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung des roten Wahlbriefumschlages portofrei.
Ein Merkblatt bzw. Wegweiser für die Briefwahl zum Nachlesen ist den Briefwahlunterlagen beigefügt.
Der rote Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Troisdorf eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten Briefwahlunterlagen liegt bei Ihnen als Briefwähler. Berücksichtigten Sie bitte die Versandzeiten. Für einen rechtzeitigen Versand sollten rote Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl abgesendet werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie den Wahlbrief direkt nach Erhalt der Briefwahlunterlagen ausfüllen und absenden.
Der Rückversand Ihres roten Wahlbriefes ist innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post für Sie kostenlos. Wenn Sie Ihren Wahlbrief aus dem Ausland versenden, müssen Sie das Porto selbst zahlen.
Wenn Sie Ihren roten Wahlbrief nicht rechtzeitig verschicken können, werfen Sie ihn bitte bis zum Wahltag, 18.00 Uhr, in den Briefkasten der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, ein.
Wahlbenachrichtigungsbriefe
Zum ersten Mal werden keine gelben Wahlbenachrichtigungen, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe (Anschreiben) an die Wahlberechtigten versendet.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundestagwahl werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 02. Februar 2025 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Falls Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
Wahlberechtigung
Auch bei allen anderen Fragen rund um die Wahlberechtigung zur Bundestagswahl können Sie sich gerne mit Petra Göllner, Tel. 900-311, goellnerp@troisdorf.de, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, nerowskik@troisdorf.de, in Verbindung setzen.
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Troisdorf gemeldet sind können auch unter bestimmten Voraussetzungen an der Bundestagswahl in Deutschland teilnehmen. Bitte setzen Sie sich bei Fragen schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311, oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, in Verbindung, da es für die Beantragung eine Ausschlussfrist gibt, die am 02. Februar 2025 endet und nicht verlängert werden kann.
Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal oder Briefwahllokal
Bei Fragen über die Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal anlässlich der Bundestagswahl können Sie sich gerne mit Christian Blum, Tel. 900-9224, blumc@troisdorf.de oder Monika Frey, Tel. 900-312, freym@troisdorf.de in Verbindung setzen.
Stadt Troisdorf
Pressemitteilung 012/2025 vom 08. Januar ’25, 17:08 h