Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises
Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Menschen, welche vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind, bis zum 04.03.2025 zu verlängern.
Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises macht darauf aufmerksam, dass sich die Aufenthaltserlaubnis automatisch verlängert. Alle Personen, die derzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind, welche bis mindestens 01.02.2024 gültig ist, benötigen KEINEN TERMIN für die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Die Ausländerbehörde bittet eindringlich darum, von online-Terminbuchungen oder Terminanfragen per E-Mail abzusehen.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 371 vom 07. November 2023, 11:00 h
Hallo ,
ich versuche seit dem 30.10.2023 vergeblich einen Termin für mein verloren gegangenes Aufhaltentstiel Karte zu bekommen . Ich bin seit 54 Jahren in Deutschland . Sowas ist nicht zu verstehen .