Haushaltssatzung

Haushaltssatzung angenommen
Rat beschließt Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027

Troisdorf hat wieder einen beschlossenen Haushalt. Der Rat der Stadt Troisdorf hat in seiner Sitzung am 25. August 2026 die Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen.

Nach intensiven Beratungen und mehreren Anpassungen hat der Rat damit die Grundlage für die weitere Haushaltswirtschaft der Stadt geschaffen.

Dem Beschluss lag eine umfangreiche Änderungsliste der Verwaltung zugrunde, die im Laufe der Beratungen auf mehr als 100 Seiten angewachsen war. Die darin enthaltenen Anpassungen wurden vom Rat im Wesentlichen übernommen. Darüber hinaus wurden einzelne Änderungen beschlossen.

Diese betreffen unter anderem die Zuschüsse an freie Träger für den Betrieb von Jugendzentren. Zudem hat der Rat im Hinblick auf die künftige Finanzierung der Verbraucherzentrale beschlossen, dass die Verwaltung darüber Gespräche mit dem Rhein-Sieg-Kreis führen soll.

Die abschließende Abstimmung über die Haushaltssatzung mit den beschlossenen Änderungen erfolgte in geheimer Abstimmung. Von den 51 anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern des Rates stimmten 26 für die Haushaltssatzung, 11 dagegen und 14 enthielten sich. Damit wurde die Haushaltssatzung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.

Basis für Unterstützung der Vereine
Bürgermeister Alexander Biber begrüßt den Beschluss: „Nach einer langen und intensiven Beratungsphase bin ich froh, dass der Rat heute einen Haushalt für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen hat. Das schafft eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit der Stadt und gibt Verwaltung und Politik mehr Planungssicherheit. Auch für unsere Vereine ist das eine sehr positive Nachricht. Der Beschluss legt die Basis für die weitere finanzielle Unterstützung unserer Vereine in Sport, Brauchtum und für gesellschaftliche Teilhabe.“

Gleichzeitig weist der Bürgermeister darauf hin, dass mit dem Ratsbeschluss die reguläre Haushaltsbewirtschaftung noch nicht unmittelbar beginnt. Biber: „Der heutige Beschluss ist ein wichtiger Schritt, aber noch nicht der letzte. Die beschlossene Haushaltssatzung wird nun entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt und das weitere kommunalaufsichtliche Verfahren durchgeführt. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung gelten weiterhin die gesetzlichen Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung. Erst danach kann der Haushalt regulär vollzogen werden“, erläutert Biber. „Ich danke allen Ratsmitgliedern und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die in den vergangenen Monaten mit großem Einsatz an der Aufstellung und Überarbeitung des Haushalts gearbeitet haben. Jetzt kommt es darauf an, die beschlossenen Vorgaben verantwortungsvoll umzusetzen und die Konsolidierung der städtischen Finanzen weiter voranzutreiben“, so der Bürgermeister.


Stadt Troisdorf
Pressemitteilung Nr. 402 vom 26. August ’26 um 12:41 h

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert