Grünpfeilregelung für Radfahrer:
Troisdorf ermöglicht Rechtsabbiegen bei Rot auf der Sieglarer Straße
Die Stadt Troisdorf führt die erste Grünpfeilregelung für den Radverkehr im Ortsteil Oberlar ein. Die Maßnahme wurde auf der Sieglarer Straße, vor der Einmündung in die Lindlaustraße, jetzt umgesetzt.
Die neue Verkehrsführung sieht die Installation des Verkehrszeichens 721 StVO (Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr) vor. Gleichzeitig wurden die bisherigen Schilder Z 214 StVO (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus/rechts) in Kombination mit Z 1022-10 StVO (Radverkehr frei) erneuert und zur besseren Wahrnehmung räumlich von der Kreuzung abgesetzt.
Die Straßenverkehrsordnung bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Rechtsabbiegen bei Rotlicht für den Radverkehr zu gestatten. An der genannten Einmündung der Sieglarer Straße, einer wichtigen Verbindung zwischen der Innenstadt und Oberlar, nutzen Radfahrer regelmäßig die Abbiegeoption nach rechts in die Lindlaustraße.
Nach eingehender Überprüfung gemäß den Verwaltungsvorschriften wurden keine Gründe gefunden, die gegen die Einführung des Grünen Pfeil sprechen. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass die Sieglarer Straße vor der Ampelanlage ansteigt.
Dies stellt für Radfahrer eine Herausforderung dar, da das Anfahren an der Steigung im dichten Verkehr häufig schwieriger ist. Durch die neue Regelung können potenzielle Gefahrensituationen, wie etwa der tote Winkel beim gemeinsamen Rechtsabbiegen, reduziert werden.
Bei der Entscheidung zur Einführung des Grünpfeils wurden die Sicherheitsbelange des Radverkehrs besonders berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass Radfahrer beim Abbiegen bei Rotlicht stets ihre Sorgfaltspflichten erfüllen. Der Grüne Pfeil erlaubt das Abbiegen nur, wenn sichergestellt ist, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der freigegebene Querverkehr, gefährdet wird.
Der Grüne Pfeil gilt ausschließlich für Fahrräder. Zulassungspflichtige E-Bikes, S-Pedelecs sowie E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge sind von der Regelung ausgeschlossen.
Beim erlaubten Rechtsabbiegen bei Rot müssen Radfahrer zunächst vollständig anhalten und sich vergewissern, dass die Verkehrssituation das sichere Abbiegen erlaubt. Es ist besonders darauf zu achten, den Vorrang des freigegebenen Verkehrs zu respektieren und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren.
Die Stadt Troisdorf bittet alle Radfahrer, diese neue Regelung mit erhöhter Aufmerksamkeit zu nutzen, um die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten zu gewährleisten.
Stadt Troisdorf
Pressemitteilung 349/2024 vom 13. September 2024, 10:36 h