Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart
Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben Eckpunkte einer Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart. Bundesministerin Geywitz war anlässlich dieses Meilensteins heute in der Bundesstadt Bonn vor Ort.
Gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Katja Dörner, dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Nathanael Liminski, dem Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Fabian Kirsch und der Landrätin und den Landräten der Landkreise Rhein-Sieg, Sebastian Schuster, Ahrweiler, Cornelia Weigand, und Neuwied, Achim Hallerbach, hat Bundesministerin Geywitz die konsentierten Eckpunkte den Abgeordneten der Region in Bundestag, Landtagen und Europäischem Parlament vorgestellt.
Dabei wurden auch Ziel und Grundkonzeption der Zusatzvereinbarung und die einzelnen Eckpunkte für die weiteren Gespräche über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz erläutert.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Region Bundesstadt Bonn ist ein Aushängeschild für die Bundesrepublik. Hier ist Exzellenz zuhause die sich z.B. in der Kultur mit dem Beethoven-Schwerpunkt, in der Sicherheit und im Bevölkerungsschutz durch Bundesbehörden wie das BSI oder das BBK, aber auch als Konferenzstandort und Sitz für zahlreiche renommierte internationale Organisation widerspiegelt. Mit den heute vorgestellten Eckpunkten wird deutlich, dass sich die Region als bundesrepublikanisch wichtiger Standort weiterentwickelt und damit einen Mehrwert für das ganze Land leistet. Die Eckpunkte bilden nun eine gute Grundlage für unsere weiteren Gespräche, die das nachweisliche Bundesinteresse aufzeigen müssen. Ich bin zuversichtlich, dass wir den vereinbarten Zeitplan halten und bis Jahresende die Zusatzvereinbarung abschließen können.“
Für Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner ist die Vereinbarung der Eckpunkte ein bedeutender Meilenstein für die Zusatzvereinbarung. Sie zeige, dass der Bundesregierung an einer Stärkung ihres zweiten bundespolitischen Zentrums gelegen sei und sie in einen dauerhaften Dialog mit Bonn und der Region dazu treten möchte. „Mein ausdrücklicher Dank geht dabei an Ministerin Geywitz. Ihr persönlicher Einsatz hat zu diesem klaren Bekenntnis des Bundes zu Bonn als Standort für Regierungsfunktionen geführt“, so OB Dörner. „Sehr zu begrüßen ist auch das Bekenntnis zu Bonn als deutscher Standort der Vereinten Nationen und für internationale Organisationen. Von großer Bedeutung ist die Zusage, sich im Rahmen eines Standortkonzeptes für die Bundesstadt Bonn und die Region nachhaltig zu engagieren und zum Angebot von bezahlbarem Wohnen beizutragen“ so Dörner weiter. „Die nun in den Eckpunkten aufgenommenen Projekte stärken einerseits die Entwicklung der Region, haben andererseits auch klare Vorteile für den Bund mit Blick auf den Wettbewerb um die besten Fachkräfte und die Resilienz des Staates.
Dies gilt zum Beispiel für den Ausbau als Cyber-Sicherheits-Standort für nationale Sicherheit, Nachhaltigkeit und Resilienz und auch ein Engagement des Bundes in der Resilienzforschung. Darüber hinaus soll die Beethoven-Region Bonn weiter ausgebaut werden und wir wollen mit dem Forum Exilkultur einen weiteren Aspekt der Erinnerungskultur und damit der Demokratieförderung in Bonn aufbauen. Auch Bonns Alleinstellungsmerkmal als Verfassungsstadt soll über ein Netzwerk der Demokratie gestärkt werden.“
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei: „Gäbe es neben Berlin kein zweites bundespolitisches Zentrum wie Bonn, müsste man es erfinden. Pandemie, Krieg und Energiekrise haben die Bedeutung von Resilienz aufgezeigt. Es ist ein zentrales Ergebnis zahlreicher Gespräche, dass die Bundesregierung Philosophie und Profil der Region übernimmt und den Mehrwert der Bundesstadt Bonn für ganz Deutschland erkennt und festschreibt. Die jetzt vereinbarten Eckpunkte sind ein wichtiger Zwischenschritt und schaffen im Interesse aller Beteiligten eine solide Basis für die Fortschreibung dieser Erfolgsgeschichte. Die Stärkung der Bundesstadt Bonn und Region werden wir mit weiteren Projekten und neuen Ideen kontinuierlich und engagiert vorantreiben. Die vereinbarte Öffnungsklausel ist deshalb sachgerecht und eröffnet für die bisher nicht entscheidungsreifen Projekte und über die aktuellen Vorschläge und Themen hinaus eine notwendige Perspektive.“
Fabian Kirsch, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: „Mit der Vereinbarung der vorliegenden Eckpunkte haben wir heute ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zum Abschluss der Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz erreicht. Es ist sehr wichtig, dass wir in den Verhandlungen eine Projektförderung für das Arp-Museum erwirken konnten und dass der Schwerpunkt „Orte der Demokratievermittlung“ aufgenommen wurde, von denen auch rheinland-pfälzische Projekte profitieren sollen. Der Vorschlag des Landkreises Ahrweiler für das IRRC findet ebenfalls eine erste positive Erwähnung in den Eckpunkten – hier wird die vertiefte Konzeptentwicklung noch folgen müssen.
Die in den Eckpunkten enthaltene Öffnungsklausel ist von zentraler Bedeutung. Durch sie können bislang noch nicht berücksichtigte Projekte in die Zusatzvereinbarung aufgenommen werden. Dabei denke ich vor allem an den für Rheinland-Pfalz und die gesamte Region wichtigen Ausbau einer integrierten und nachhaltigen Infrastruktur. Dies ist gerade auch für den Landkreis Neuwied ein wichtiges Projekt, für das wir uns weiter einsetzen werden.“
Für die drei Landkreise erklären Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler), Sebastian Schuster (Rhein-Sieg-Kreis) und Achim Hallerbach (Kreis Neuwied): „Wir drei Landkreise bilden das regionale Rückgrat für das zweite bundespolitische Zentrum. Wir sehen die Chancen der vorliegenden Eckpunkte. Gut ist in diesem Kontext, dass das Papier eine Öffnungsklausel für zusätzliche Projekte enthält und weitere Abstimmungsprozesse avisiert. Dabei halten wir es für herausragend wichtig, dass sich das aktuell noch in der Prüfung befindliche Projekt der gemeinsamen und die gesamte Bundesländer-übergreifende Region umfassenden „Nachhaltigen Stadt- und Raumentwicklung“ als Fundament für die Wahrnehmung der bundespolitischen und internationalen Aufgaben Eingang in die Zusatzvereinbarung findet. Weiterhin halten wir an der Profilschärfung und Fortführung aller Projekte fest, die bereits im Eckpunktepapier Erwähnung finden; insofern begrüßen wir die Verstetigung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit dem Bund.“
Im Einzelnen
Der Status Bonns als Bundesstadt wird durch das Berlin/Bonn-Gesetz statuiert.
Der Ausgleich für die Bundesstadt Bonn und die umgebende Region für den Verlust des Parlamentssitzes und von Teilen der Regierungsfunktionen ist abgeschlossen. Die Region Bundesstadt Bonn hat sich zu einer zukunftsorientierten florierenden Region mit ausgeprägter Profilierung insbesondere in den Themenbereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit sowie zu einer gut aufgestellten Wissenschafts- und Forschungsregion entwickelt. Sie ist ein europaweit und international bedeutender Standort der Vereinten Nationen.
Neben Aufgaben zur Wahrnehmung der gesamtstaatlichen Repräsentation sieht das Berlin/Bonn-Gesetz den Erhalt und die Förderung bestimmter Politikbereiche in der Bundesstadt Bonn sowie als Standort u.a. für internationale Einrichtungen vor. Solche Funktionen, Standortentscheidungen und Kompetenzen der Bundesstadt Bonn, die einen Mehrwert für ganz Deutschland haben, sollen im gesamtstaatlichen Bundesinteresse mit der vorgesehenen Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz erhalten und weiterentwickelt werden.
Vor diesem Hintergrund haben der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn folgende Eckpunkte für die weiteren Gespräche über eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart:
Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen Organisationen sowie als Nachhaltigkeitsstandort
Es besteht Einigkeit darüber, dass ein Aufwuchs und Ausbau der Bundesstadt Bonn als Standort der Vereinten Nationen und von internationalen Organisationen anzustreben ist und die gemeinsamen Bemühungen in Richtung auf weitere Ansiedlungen sowohl von VN-Organisationen als auch weiterer internationaler Organisationen zu intensivieren sind. Der Bund wird daher unter Federführung des Auswärtigen Amtes eine Gesamtstrategie „Region Bundesstadt Bonn als Sitz der Vereinten Nationen und von Internationalen Organisationen“ erarbeiten. Dabei wird ein Schwerpunkt auf der verstärkten Anwerbung von VN-Einrichtungen und internationalen Organisationen sowie ein weiterer Schwerpunkt in einer Verbesserung des Informationsaustausches liegen.
Die Sichtbarkeit der Bundesstadt Bonn als Standort von VN- und internationalen Organisationen wird durch die Durchführung großer und internationaler Konferenzen am internationalen Standort Bundesstadt Bonn erhöht. Der Bund wird bei der Identifizierung von Austragungsorten für internationale Konferenzen in Deutschland die Bundesstadt Bonn und die Konferenzdurchführungsmöglichkeiten im dortigen World Conference Center Bonn immer mitdenken („Bonn-Mainstreaming“). Vor allem Konferenzen zu Themen der nachhaltigen Entwicklung sowie zu IT- und Cybersicherheit sollen hierbei besonders in den Fokus genommen werden.
Region Bundesstadt Bonn als nationaler und internationaler Cybersicherheitsstandort
Die Region Bundesstadt Bonn weist Standortvorteile durch die in der Region vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit auf, die im deutschlandweiten Vergleich und in Hinblick auf einen gesamtstaatlichen Nutzen ein Alleinstellungsmerkmal darstellen.
Aus Sicht des Bundes gilt es, diesen Standortvorteil im Sinne eines gesamtstaatlichen Mehrwerts zu nutzen und auszubauen. Der regionsseitige Vorschlag eines „Cyber-Campus mit Innovations- und Bildungszentrum“ adressiert dabei mit einigen seiner Bestandteile mehrere Ziele der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung.
Der Bund begrüßt daher solche Elemente des regionsseitigen Vorschlags „Cyber-Campus mit Innovations- und Bildungszentrum“, die voraussichtlich einen Beitrag zur Erreichung verschiedener Ziele der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung leisten könnten.
Welche dieser Elemente in besonderer Weise zur Beförderung dieser Ziele geeignet sind, sollte im Folgenden geprüft werden.
Region Bundesstadt Bonn als ein kulturelles Zentrum
Beethoven ist einer der bedeutendsten und heute meistgespielten deutschen Komponisten überhaupt. Das musikalische Erbe Beethovens zu wahren und zugänglich zu machen, stellt ein gesamtstaatliches Anliegen dar. Dazu eignet sich die Bundesstadt Bonn als Geburtsstadt Beethovens in einzigartiger Weise. Die Bundesstadt Bonn als Beethovenstadt hat kulturpolitisch bereits große Bedeutung.
Der Bund engagiert sich seit vielen Jahren in der Beethovenpflege der Bundesstadt Bonn. Das Geburtshaus Beethovens wird institutionell durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien gefördert und der Bund ist im Kuratorium des Vereins vertreten. Durch die Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn vom 29. Juni 1994 (sog. Ausgleichsvereinbarung) auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) vom 26. April 1994 wurde zudem 2004 mit Ausgleichsmitteln die Beethovenstiftung für Kunst und Kultur gegründet und der Ankauf des Hauses der Kultur ermöglicht.
Die Leistungen des Beethovenhauses als Museum, Konzertort, Bibliothek und Forschungsstätte sowie als Förderer des künstlerischen Nachwuchses sind weltweit hoch anerkannt und begründen den Ruf Bonns als wichtigen Ort der Beethovenpflege. Eine Verstärkung der bundesseitigen Förderung würde dem Beethoven-Haus zunächst den Erhalt der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit und der Museumsarbeit ermöglichen und die Finanzierung des dafür notwendigen Personals sichern helfen. Außerdem könnten die Anstrengungen um eine Ausweitung der museumspädagogischen und der künstlerischen Arbeit am authentischen Ort gestärkt werden und damit die Rolle der Bundesstadt Bonn als Zentrum der Beethoven-Pflege in Deutschland erweitert werden. Der Bund prüft daher die Möglichkeiten zur Erhöhung der durch die Bundesbeauftragten für Kultur und Medien bestehenden institutionellen Förderung des Vereins Beethoven-Haus e.V., Bonn.
Das regionsseitige Anliegen, die Beethovenpflege im Bereich der musikalischen Nachwuchsförderung in Verbindung mit der Förderung musikalischer Innovationen zu erweitern, stößt inhaltlich grundsätzlich auf bundesseitiges Interesse. Aus Sicht des Bundes ist die vorstehend genannte Beethovenstiftung für Kunst und Kultur grundsätzlich geeignet, dergleichen innovative Projekte und Formate der Beethoven-Rezeption zu fördern und im Sinne des regionsseitigen Vorschlags zu einer Art Entwicklungstreiber der Beethovenpflege ausgebaut zu werden. Der Bund prüft daher die Möglichkeiten einer einmaligen Aufstockung des Stiftungskapitals der Beethovenstiftung für Kunst und Kultur.
Der weitere regionsseitige Vorschlag „Forum Exilkultur im Windeckbunker“ adressiert hinsichtlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung das Thema Künstlerinnen und Künstler im Exil; Realisierungs- und Ausstellungsort soll der ehemalige Luftschutzbunker Windeckbunker sein.
Das Thema Künstlerinnen und Künstler im Exil in Museen und Gedenkstätten zu berücksichtigen und zu verankern, bildet einen Teil der kulturpolitischen Anliegen des Bundes im Bereich der Arbeitsfelder Erinnerungskultur und Aufarbeitung der NS-Herrschaft sowie der Arbeit der Museen und Gedenkstätten in diesem Bereich. Es besteht ein vielfältiges Förderengagement des Bundes.
Die Bundesstadt Bonn erscheint als Standort eines solchen Vorhabens aufgrund der im städtischen Eigentum stehenden umfangreichen Sammlung „Memoria“ sowie insbesondere aufgrund der im regionsseitigen Vorschlag beabsichtigten Verknüpfung mit den Aktivitäten der in der UN-Stadt Bundesstadt Bonn beheimateten UN-Flüchtlingshilfe besonders geeignet, wodurch zudem eine überregionale Wirkung erwartbar ist. Es besteht daher ein Bundesinteresse daran, dass mithilfe eines Gutachtens (Konzeptstudie) geprüft und aufgezeigt wird, ob und wie in dem Objekt eine entsprechende Ausstellung „Forum Exilkultur“ realisierbar ist.
Region Bundesstadt Bonn als Ort der Demokratievermittlung
Die Stärkung der Sichtbarkeit von Orten der wechselvollen deutschen Demokratiegeschichte und die Vermittlung ihrer Bedeutung ist eine wichtige Aufgabe des Bundes.
So liegt die 2021 gegründete „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ mit Sitz in Frankfurt am Main in der Zuständigkeit der BKM, ebenso die vom Bund geförderte Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn.
Als jahrzehntelanges politisches Zentrum der Bundesrepublik Deutschland steht Bonn wie keine andere deutsche Stadt für die Wiederbegründung der deutschen Demokratie nach 1945 und ihre erfolgreiche Geschichte in den darauffolgenden Jahrzehnten. Dies durch eine verstärkte Vernetzung authentischer Orte sichtbar und aktuell erfahrbar zu machen, ist ein wichtiges erinnerungspolitisches Ziel der Bundesregierung.
Jenseits sonstiger Einzelförderungen verfolgt Bonn mit der Gründung eines zentralen Netzwerkes aller Institutionen der Demokratievermittlung, insbesondere der authentischen Orte, die das Grundgesetz über Jahrzehnte mit Leben gefüllt haben, ein Projekt mit Alleinstellungmerkmal. Das Projekt zeigt einen innovativen methodischen Projektansatz und führt zu einer nachhaltigen, professionellen wie auch vielfältigen und inklusiven Realisierung demokratiefördernder und -vermittelnder Vorhaben. Das Kompetenz-Netzwerk liegt auch deshalb im besonderen Bundesinteresse. Die enge inhaltliche Abstimmung mit bundesgeförderten Einrichtungen wird sichergestellt, kann durch diese aufgrund deren deutlich breiteren Förderansatzes jedoch nicht ersetzt werden. Das Projekt verfolgt einen gesondert zu unterstützenden Schwerpunkt- und Vertiefungsansatz.
Die weitere inhaltliche Schärfung des Projektvorschlags muss auch in Ansehung des voraussichtlichen Bedarfs an Haushaltsmitteln im Folgenden noch geprüft und abgestimmt werden.
Region Bundesstadt Bonn als Ort für ein bundesweites Zentrum zur Erforschung und Vermittlung von Resilienz
Bislang gibt es in Deutschland keinen zentralen Ort von nationaler Bedeutung im Sinne eines Resilienz-Zentrums, das die Forschung in dem umfassenden Sinn von Forschungsverbünden dauerhaft zusammenführt. Zwar gibt es bereits eine Reihe bundesseitig von unterschiedlichen Ressorts geförderter Forschungsprojekte, die sich jeweils interdisziplinär als Verbundvorhaben mit Teilaspekten der Resilienzforschung befassen; diese sind jedoch allesamt temporär angelegt und untereinander nicht umfassend koordiniert. Es fehlt ein Ort, an dem die verschiedensten Disziplinen unterschiedlicher wissenschaftlicher Einrichtungen dauerhaft eine Stätte der intensiven Forschung im wechselnden Verbund ggfls. auch gemeinsam mit ihren Praxispartnern finden, der auf die Bedürfnisse zugeschnitten ist und den Wissenstransfer konzeptionell bereits mit anlegt.
Der Fokus soll auf den zukunftsorientierten Umgang mit dem Thema Naturextreme gelegt werden, um hierüber zur Stärkung von Selbstschutz und Selbstvorsorge der Menschen beizutragen (Bevölkerungsschutz). Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist das zukunftsgerichtete, an den Klimawandel angepasste Bauen, zu dem zentrale Forschungsvorhaben installiert werden sollen. Damit soll die gesamtgesellschaftliche Resilienz gesteigert werden.
Die hierzu seitens der Region vorgelegten Vorschläge knüpfen an vorhandene Alleinstellungs-merkmale der Region an, die im Sinne eines gesamtstaatlichen Mehrwerts für ganz Deutschland gefördert werden sollen. Der Bund begrüßt daher den regionsseitigen Vorschlag „International Resilience Center @ Ahr-Valley“ (IRRC) und auch Ansätze aus dem Vorschlag „Global Forum Bonn (GFB) – Ein bundesrepublikanisches Zentrum für die umfassende Erforschung und Beratung zur Nachhaltigkeitstransformation“. Diese beiden Konzepte aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung müssen aus Sicht des Bundes jedoch im weiteren Prozess noch aufeinander abgestimmt werden.
Die inhaltliche Schärfung muss auch in Ansehung des voraussichtlichen Bedarfs an Haushaltsmitteln im Folgenden noch geprüft und abgestimmt werden.
Region Bundesstadt Bonn als Behördenstandort des Bundes und Wohnort für Bundesbeschäftigte
Der Bund sagt zu, sich im Hinblick auf ein Standortkonzept für die Region Bundesstadt Bonn auf folgenden Entwicklungsfeldern auch zukünftig wirtschaftlich und nachhaltig zu engagieren:
- Investitionen in die Dienstliegenschaftsstandorte des Bundes in der Bundesstadt Bonn und Region
- weitere Investitionen in den Wohnungsneubau durch die BImA für Zwecke der Wohnungsfürsorge des Bundes zur Unterbringung von Bundesbediensteten und ggf. ein gemeinschaftliches Engagement mit der Bundesstadt Bonn und der Region zum Ausbau des Wohnungsangebots.
- Soweit Bundesliegenschaften entbehrlich werden, werden diese den jeweiligen Gebietskörperschaften zum Kauf angeboten.
Zusammenarbeit zur Umsetzung der Zusatzvereinbarung und ihrer Maßnahmen
Die Berlin/Bonn-Beauftragte wird an ihrem Bonner Dienstsitz ein neues, dauerhaftes Gesprächsformat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Region Bundesstadt Bonn sowie den Ländern NRW und Rheinland-Pfalz einrichten, das die Zusammenarbeit über die Umsetzung der Zusatzvereinbarung hinaus bei allen Themen im Hinblick auf die Funktion Bonns als Bundesstadt sicherstellt. Zur Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen verständigen sich der Bund mit der Bundesstadt Bonn und der Region zudem auf ein verbindliches Format für ihre künftige Zusammenarbeit.
Der Bund, die Länder NRW und Rheinland-Pfalz und die Region Bundesstadt Bonn haben vereinbart, auf Grundlage dieser Eckpunkte ihre Gespräche weiterzuführen und im Laufe dieses Jahres eine Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz zu schließen.
Über den Fortgang der Gespräche bis zur Vereinbarung einer Zusatzvereinbarung ist weiter Vertraulichkeit vereinbart.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 107 vom 12. April 2024, 12:35 h