Erstmalig gemeinsame Ausschreibung
38 neue Rettungsfahrzeuge für Rhein-Sieg-Kreis, Königswinter, Siegburg, Troisdorf
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Landrat Sebastian Schuster stellte jetzt gemeinsam mit den Bürgermeistern Lutz Wagner, Königswinter, Dezernent Bernd Lehmann, Siegburg und Beigeordnetem und Stadtkämmerer Horst Wende, Troisdorf, die neuen Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungswagen für den Rhein-Sieg-Kreis, Königswinter, Siegburg und Troisdorf wie auch die Vorteile einer gemeinsamen Ausschreibung vor. Erstmalig haben der Rhein-Sieg-Kreis und die drei Kommunen gemeinschaftlich notwendige Anschaffungen für das Rettungswesen ausgeschrieben.
„Ich bin froh, dass wir mit dieser erstmaligen gemeinsamen Ausschreibung die Kooperation des Kreises mit den Städten und der Städte untereinander stärken. Kooperation und technische Neuerung gehen Hand in Hand“, betonte Landrat Sebastian Schuster bei der Präsentation der Rettungsfahrzeuge vor dem Haupteingang der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises.
Die Rettungsmittel kommen den Rettungswachen in Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises sowie den Rettungswachen in jeweils eigener Trägerschaft der Städte Königswinter, Siegburg und Troisdorf zu Gute.
„Wir sind einen Schritt weiter, unser Ziel einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung zu erreichen und gleichzeitig den Anforderungen an eine moderne Notfallrettung gerecht zu werden. Die neuen Rettungsfahrzeuge sind ein deutliches Zeichen für unseren gemeinsamen Einsatz für die Gesundheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Wir freuen uns über die gute Zusammenarbeit und bedanken uns bei allen, die die gemeinsame Ausschreibung unterstützt und begleitet haben.“, sind sich Bürgermeister Lutz Wagner, Beigeordneter Horst Wende und Dezernent Bernd Lehmann einig.
So finden sukzessive, seit Anfang des Jahres, zwölf Notarzteinsatzfahrzeuge und 26 Rettungswagen den Weg in den Rhein-Sieg-Kreis. Hiervon werden sechs Notarzteinsatzfahrzeuge und 18 Rettungswagen in den Rettungswachen in Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises zum Einsatz kommen, zudem jeweils zwei Notarzteinsatzfahrzeuge in den Städten Siegburg, Troisdorf und Königswinter sowie zwei Rettungswagen in Siegburg und sechs in Königswinter. Die Kosten je Notarzteinsatzfahrzeug betragen rund 129.000 Euro und circa 250.000 Euro pro Rettungswagen. Die Ersatz- und Neubeschaffungen waren aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten notwendig geworden, da unter anderem die planmäßig vorgesehene Nutzungsdauer von fünf Jahren beziehungsweise maximal 200.000 Kilometer Fahrleistung überschritten war und den aktuellen Anforderungen entsprechende Fahrzeugfunktionen benötigt werden.
Die gemeinsame Ausschreibung bietet nicht nur Synergie- und Einsparungseffekte. Sie ebnet auch dem langfristigen Ziel eines kreisweit einheitlichen Fahrzeugkonzepts den Weg. Eine gleiche Ausstattung ermöglicht die Vereinheitlichung von Schulung und Ausbildung des Personals. Eine gleiche Ausstattung und Funktionsweise der Wagen erleichtert zudem die Zusammenarbeit von Rettungswagenbesatzungen und Notärzten. Außerdem wurden technischen Neuerungen wie elektrohydraulische Fahrtragensysteme und Vorrüstungen für ein Telenotarztsystem verbaut.
Grundsätzlich dienen alle diese Verbesserungen einer weiteren Steigerung der Versorgungsqualität und Patientensicherheit.
Grundlage der gemeinsamen Ausschreibung waren Kooperationsvereinbarungen mit den drei Städten aus 2022. Dem Rhein-Sieg-Kreis oblag, auch in Stellvertretung für die Städte, die Federführung bei der Ausschreibung. Der Landkreis ist gemäß des Rettungsgesetzes NRW Träger des gesamten Rettungsdienstes. Neben dem Rhein-Sieg-Kreis sind auch die großen und, so sie die Aufgabe gemäß Rettungsdienstbedarfsplan wahrnehmen, mittlere kreisangehörigen Städte Träger von Rettungswachen. Dies sind Hennef, Königswinter, Lohmar, Niederkassel, Siegburg und Troisdorf. In Trägerschaft des Rhein-Sieg-Kreises befinden sich zehn Rettungswachen: Bornheim, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Rheinbach, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Swisttal, Wachtberg, Windeck. Der Rhein-Sieg-Kreis stellt die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicher. Die Leistungen des Rettungsdienstes ergeben sich zum einen aus dem RettG NRW sowie aus dem vom Kreistag beschlossenen Rettungsdienstbedarfsplan.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 125 vom 02. Mai 2024, 10:45 h