Über 44 Millionen Euro für öffentlich geförderten Wohnungsbau bewilligt
Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises 2025
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – In diesem Jahr 2025 konnte der Rhein-Sieg-Kreis aus NRW-Landesmitteln für den öffentlich geförderten Wohnungsbau rund 44,1 Millionen Euro bewilligen. Damit wurde der Bau von 185 Wohneinheiten (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen) im gesamten Kreisgebiet gefördert.
Damit konnten die Zahlen aus den Vorjahren bis 2023 wieder erreicht werden.
Der bisherige Höchstwert in 2024 wurde mit einer Fördersumme von 77 Millionen Euro verzeichnet. Hier konnte der Rhein-Sieg-Kreis Ende im letzten Jahr von Fördergeldern des Landes, die von anderen Städten und Kreisen nicht abgerufen worden waren, profitieren. Diese Möglichkeit ergab sich in ähnlichem Umfang in 2025 nicht erneut, dennoch konnte das Anfang des Jahres vom Land erhaltene Globalbudget von 37 Millionen Euro um nahezu 20 Prozent überschritten werden.
„Mit diesem sehr guten Förderergebnis schaffen wir nicht nur bezahlbaren Wohnraum“, führt Landrat Schuster aus. „Wir sorgen damit auch für kleine und mittlere Unternehmen in der Region – denn die erhalten in der Folge weiter viele Aufträge durch die vom Rhein-Sieg-Kreis erteilten Förderzusagen.“
Höchstes Ergebnis in der Förderung von Eigenheimen
Dazu konnte in der Förderung von Eigenheimen mit rund 6,1 Millionen Euro ein neuer Höchstwert erzielt werden, nach rund 3,6 Millionen Euro in 2024.
„Dies ist umso erfreulicher, da ohne öffentliche Förderung der Traum vom Eigenheim für diese Familien nicht hätte verwirklicht werden können“, betont Landrat Schuster.
Diejenigen, die bereits in früheren Jahren gefördert wurden, konnten auch weiterhin von den günstigen Zinskonditionen der NRW.BANK profitieren. So wurden im Jahr 2025 insgesamt 29 Zinssenkungsbescheinigungen vom Rhein-Sieg-Kreis erteilt. Auch diese Zahl hat sich auf dem erreichten Niveau des Vorjahres stabilisiert.
Ähnlich bleibt die Anzahl der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen. In 2025 wurden insgesamt 548 Wohnberechtigungsscheine an die Berechtigten, die in den Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis wohnen, erteilt (2024: 558)
Diese Zahl zeigt, dass die Kommunen dringend weiter auf die vom Land NRW zur Verfügung gestellten Fördermittel angewiesen sind, um langfristig den geförderten, sozialen Wohnungsbau in der Region nachhaltig zu stärken.
„Dies nicht zuletzt, damit Menschen mit kleinem Budget, aber besonders auch schutzbedürftige Personen, auf dem Wohnungsmarkt eine Chance bekommen und ihnen somit ein angemessenes Wohnen ermöglicht wird“ erläutert Landrat Schuster.
„Bei steigenden Preisen im Neubau und Kosten von Modernsierungen, können wir stolz sein, im Rhein-Sieg-Kreis mit der Wohnungsbauförderung wieder für ein Stück Stabilität im Wohnungsbau zu sorgen“ ergänzt Regina Rosenstock, Leiterin des Referates Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung.
Für 2026 liegen erneut zahlreiche Förderanträge vor
Die Wohnpolitik insgesamt und die soziale Wohnraumförderung im Besonderen stehen in den kommenden Jahren weiter vor großen Herausforderungen. So benötigt der Rhein-Sieg-Kreis als Zuzugsregion bis 2030 etwa 30.000 neue Wohnungen, es fehlen laut einer aktuellen Studie bereits heute rd. 9.500 Wohnungen. Daher reißt die hohe Nachfrage nach öffentlich gefördertem Wohnraum nicht ab: Für das Jahr 2026 liegen bereits Anträge mit einem Fördervolumen von 150 Millionen Euro vor, zudem haben Investorinnen und Investoren größere Baumaßnahmen im Bereich der Modernisierung des Mietwohnungsbaus angekündigt. Dies wurde dem Land auch bereits mitgeteilt, in der Hoffnung das für 2026 erwartete Budget erhöht zu bekommen.
Im Hinblick auf die weiter günstigen Förderkonditionen, ermuntert der Landrat Schuster die Bürgerinnen und Bürger dazu, sich zu informieren. Nach der für Anfang 2026 erwarteten Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie plant die Wohnungsbauförderung der Kreisverwaltung in 2026 wieder mehrere Informationsveranstaltungen für Interessierte des geförderten Mietwohnungsbaus sowie für Haushalte, die sich gerne eine Immobilie kaufen oder bauen möchten. Die entsprechenden Termine werden rechtzeitig bekanntgeben.
Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch zinsgünstige Darlehen und damit verbundene Tilgungsnachlässe der NRW.BANK sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es unter der Rhein-Sieg-Kreis Hotline 02241 13-2169 oder unter
rhein-sieg-kreis.de/wohnungsbaufoerderung
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 398 vom 16. Dezember ’25 um 13:27 h