Stadtbahnlinie 17

Sachstand „Neubau Stadtbahnlinie 17 Bonn – Niederkassel – Köln
inklusive Lückenschluss der Linie 7

Rhein-Sieg-Kreis (an) – Das Projekt einer neuen rechtsrheinischen Stadtbahnlinie von Bonn über Niederkassel nach Köln wird von den drei zuständigen ÖPNV-Aufgabenträgern Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Köln und Bundesstadt Bonn in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten Niederkassel und Troisdorf sowie den kommunalen Verkehrsunternehmen zügig weiter vorangetrieben. Grundlage bildet eine im Mai 2024 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung, über die die Projektleitung an den Rhein-Sieg-Kreis übertragen worden ist. Als operatives Entscheidungsgremium wurde ein Lenkungskreis eingerichtet, und die Projektpartnerinnen und Projektpartner haben ihre projektbezogenen personellen Kapazitäten aufgestockt.

Umweltverträglichkeitsprüfung für planerische Sicherheit
Im November 2024 wurde die Firma Cochet Consult GbR aus Bonn mit der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, der landschaftspflegerischen Begleitplanung und damit zusammenhängender umweltfachlicher Untersuchungen beauftragt. Der Untersuchungsrahmen wurde anschließend mit den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden abgestimmt.

Im Mai 2025 fanden zwei Beteiligungstermine bei der Bezirksregierung Köln statt, in denen den Trägern öffentlicher Belange sowie den Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Über das gesamte Jahr werden im Trassenkorridor umfangreiche faunistische Untersuchungen durchgeführt, um die Auswirkung der geplanten Stadtbahn im Allgemeinen sowie Varianten der Streckenführung auf die Umwelt beurteilen zu können. Weitere Beteiligungstermine sind im Verlauf der fortschreitenden Planung vorgesehen.

Ausschreibungen beginnen nach den Sommerferien
Im April 2025 wurde die Firma THOST Projektmanagement GmbH mit der Projektsteuerung des Gesamtvorhabens beauftragt. Der Auftrag umfasst auch weitere Leistungen unter anderem des Projektcontrollings, der Qualitätssicherung und der fachlichen Beratung. Wichtiger Bestandteil ist außerdem die Unterstützung der Projektleitung bei den anstehenden Vergaben der nötigen ingenieurtechnischen Planungsleistungen, die sukzessive ab der zweiten Jahreshälfte 2025 europaweit ausgeschrieben werden sollen.

Ziel der Projektsteuerung ist es, alle notwendigen Abstimmungen und Vergaben zu koordinieren, so dass die Entwurfsplanung für überwiegende Teile des Stadtbahnprojektes bis Ende 2027 abgeschlossen werden kann. Von diesem Zeitplan ausgenommen ist die geplante Querung des Rheins, für die zunächst noch weitergehende vorlaufende Untersuchungen erforderlich sind.

Bis die Stadtbahn tatsächlich auf den Schienen steht, wird freilich noch Zeit vergehen. Wenn die nun angestoßenen Planungsprozesse abgeschlossen sind, werden die politischen Gremien der Städte Köln und Bonn sowie des Rhein-Sieg-Kreises verbindlich über eine Umsetzung zu entscheiden haben.

Die Weichen dafür wurden nun gestellt.

Das Projekt
Mit der Linie 17 soll eine neue Städteverbindung zwischen Köln und Bonn im Rechtsrheinischen nach dem Vorbild der bestehenden linksrheinischen Stadtbahnlinien 16 und 18 geschaffen werden. Damit wird außerdem die Stadt Niederkassel an die beiden Oberzentren Bonn und Köln angebunden.

Ausgehend von der bestehenden Eisenbahnstrecke der RSVG zwischen Mondorf und Lülsdorf, die für den Stadtbahnbetrieb ausgebaut werden soll, müssen dafür die heutigen Netzlücken nach Süden – bis zur derzeitigen Stadtbahnlinie 66 in Bonn Beuel – sowie nach Norden – bis zu den Stadtbahnlinien 7 und 16 in Köln-Zündorf beziehungsweise Köln-Sürth – geschlossen werden. Die geplanten Streckenabschnitte addieren sich zu einer Gesamtlänge von circa 21,3 Kilometer und sind in sechs Planfeststellungsabschnitte untergliedert.

Die technische Machbarkeit des Projekts wurde am 24.05.2017 in der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises vorgestellt. Bis zum Jahr 2019 erfolgte eine Präzisierung dieser Planungen. Außerdem wurde im Rahmen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung für unterschiedliche Varianten geprüft, ob eine grundsätzliche Förderfähigkeit des Projektes zu erwarten ist.

Hierbei wird der mittels EDV-basierter Verkehrsmodelle errechnete Nutzen den prognostizierten Bau- und Folgekosten gegenübergestellt. Ist dieses Verhältnis >1,0 kann von einer Förderfähigkeit ausgegangen werden. In diesem Prozess ergaben mehrere Varianten einen verkehrlichen Mehrwert.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung konnte als Nächstes nach einstimmiger Beschlussfassung in allen zuständigen kommunalen Gremien die sogenannte „Standardisierte Bewertung“ durchgeführt werden. In dieser wurde der volkswirtschaftliche Nutzen des Projektes nach einem bundeseinheitlichen Verfahren formal überprüft. Bestandteil des Prozesses war auch eine Verfeinerung der technischen Planung, um die Kostenschätzung zu präzisieren. Zu erwartende Kostensteigerungen im weiteren Verfahren resultierend aus der allgemeinen Preisentwicklung sowie der kontinuierlichen Vertiefung der Planung wurden dabei berücksichtigt.

Seit Januar 2022 liegt ein mit dem Bundes- und Landesministerium abgestimmter Endbericht vor, der nach Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung fortzuschreiben ist. Auf dieser Grundlage erfolgte zwischenzeitlich die Aufnahme des Stadtbahnprojektes in das GVFG-Bundesprogramm sowie in den ÖPNV-Bedarfsplan NRW. Damit besteht Aussicht auf eine 90-Prozent-Förderung der Baukosten durch den Bund und das Land NRW.

Im Januar 2023 erhielt der Rhein-Sieg-Kreis einen Bewilligungsbescheid im Rahmen der Förderrichtlinie „Planungsvorrat“. Dieser läuft bis zum 31.12.2027 und umfasst Fördermittel in Höhe von 5,2 Millionen Euro, um die Planungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI) voranzutreiben.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 244 vom 04. August ’25 um 15:47 h

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