Interkommunale Zusammenarbeit für den Kinderschutz geht an den Start
Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Der Kinderschutz im Rhein-Sieg-Kreis hat einen hohen Stellenwert: schon heute arbeiten das Kreisjugendamt, das für acht Gemeinden im Kreis zuständig ist, und die zwölf eigenständigen städtischen Jugendämter zum Kindeswohl jeweils mit Schulen, Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und weiteren Akteuren zusammen, wenn dies nötig ist.
Doch: nicht in allen Zuständigkeiten der jeweiligen Jugendämter gibt es die relevanten Institutionen, Träger, Einrichtungen, die wichtig sind, zum Beispiel bei Fragen der Kindeswohlgefährdung oder insgesamt bei Fragen des Kinderschutzes. Manche dieser Institutionen und Träger sind überörtlich beziehungsweise auf Kreisebene organisiert. Hierzu gehören beispielsweise die Familiengerichte, die Polizei oder das Kreisgesundheitsamt.
Aus diesem Grund hatten sich alle Jugendämter im Rhein-Sieg-Kreis im März dieses Jahres auf eine Kooperationsvereinbarung verständigt und diese unterschrieben. Ziel ist es, sich mit allen wichtigen Akteuren so abzustimmen, dass in allen Zuständigkeitsbereichen der Jugendämter vergleichbare Verfahrens- und Qualitätsstandards angewendet werden können. Es sollen Doppelstrukturen vermieden werden, Rollenklarheit – wer hat wann was zu tun – und transparente Mitteilungswege sowie Synergieeffekte und eine ressourcenschonende Zusammenarbeit gestärkt werden. Auf einfachem Wege sollen auch diejenigen Institutionen erreicht werden, die mit mehreren Jugendämtern kooperieren.
Die kreisweite Vernetzung im Kinderschutz ist gerade auch in Fällen, in denen Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen gefährdet sind, von grundlegender Bedeutung. In Fällen, in denen sich Familien nicht nur an ihrem Wohnort aufhalten, sondern beispielsweise die Erziehungsberatung oder die Kinderarztpraxis in der Nachbarkommune aufsuchen, kann die interkommunale Zusammenarbeit abgestimmten Verfahrensabläufen dienen.
„Das erste große Treffen der verschiedenen Berufsgruppen sowie der Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter im Rhein-Sieg-Kreis, der Institutionen, Einrichtungen und Träger soll ein Startsignal für die interkommunale Zusammenarbeit werden. Das Kinderschutznetzwerk soll auch im Wege fallübergreifender Zusammenarbeit die Grundbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei einer Kindeswohlgefährdung sicherstellen“, betont Beate Schlich, Leiterin des Kreisjugendamtes, die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit im Kinderschutz.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 380 vom 28. November ’25 um 11:49 h