BÜRGERBEGEHREN

BÜRGERBEGEHREN der CDU-FRAKTION TROISDORF 
Wer A sagt, muss auch B sagen!

Natürlich sind Bestrebungen nach einem Alkoholverbot in der Troisdorfer Fußgängerzone mehr als zulässig und legitim. Aber: Wer A sagt, muss auch B sagen und umsetzen; die Schaffung einer DEPENDANCE des ORDNUNGSAMTES in der Innenstadt – entweder in dem städtischen Eigentum der ehemaligen Apotheke an der Wilhelm-Hamacher-Straße oder aber in dem angemieteten Raum im CCT neben Rossmann – und zwar wochentäglich besetzt von 12h bis 20h, ist dabei elementar, egal ob es eine Mehrheit für ein Alkoholverbot in der Troisdorfer Fußgängerzone über ein Bürgerbegehren und ggf. einen nachgeschalteten Bürgerentscheid gibt oder nicht. „Die Bürgerinnen und Bürger Troisdorfs und eben auch die LadenbesitzerInnen in der Fußgängerzone haben einen Anspruch darauf, bei Problemen schnell und unkompliziert Zugang zum Ordnungsamt zu erhalten“, so UWG-VORSITZENDER Leo Müller, „insbesondere dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – die sozialpädagogisch begleitete Maßnahme der Schaffung eines Treffpunktes an St. Hippolytus (Kuttgasse) nicht von Erfolg gekrönt war und ist.“


UWG
Pressemitteilung vom 08. September ’26 um 20:20 h

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