Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen
Rhein-Sieg-Kreis (dwo) – Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass ab dem 1. Juni wieder die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Rhein-Sieg-Kreis beschränkt ist. Im April diesen Jahres verzeichneten wir in NRW wieder deutlich unterdurchschnittliche Niederschläge. Im Gebietsmittel fielen nur rund 26 mm Niederschlag, dies entspricht weniger als der Hälfte des langjährigen Mittelwertes. Dies hat bereits an vielen, insbesondere kleineren Gewässern zu niedrigen Wasserständen geführt und die aktuelle Schönwetterlage lässt die nächsten Tage auch keine nennenswerten Zuflüsse erwarten.
Solche Zeiträume mit sehr geringer Wasserführung haben wir in den vergangenen Jahren insbesondere in den Sommermonaten vermehrt festgestellt. Und vor dem Hintergrund des Klimawandels ist ein häufigeres und länger anhaltendes Auftreten solcher Phasen extremer Witterungsverhältnisse zu erwarten.
Manche Anliegerinnen und Anlieger nutzen nahe Gewässer, um Ihre Gärten zu bewässern oder um Teiche aufzufüllen. Das kann bei geringen Wasserständen aber schlimme Folgen haben: Wird Gewässern in Trockenzeiten Wasser entnommen, dann gefährdet dies den verbliebenen Lebensraum der Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle siedeln, und bringt Fische wegen mangelnden Sauerstoffs in Atemnot.
„Aufgrund dieser negativen Auswirkungen auf die Gewässerökologie, sind Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten nicht mehr vertretbar“, sagt Tim Hahlen, Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises.
Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahme
Um dies sicher zu stellen, hat der Rhein-Sieg-Kreis bereits im Juli 2023 durch eine Allgemeinverfügung Wasserentnahmen mit Pumpen vom 01.06. bis zum 31.10. eines Jahres untersagt. Ausgenommen von dem Verbot ist die landwirtschaftliche Wasserentnahme zum Tränken von Vieh, damit die landwirtschaftliche Tierhaltung nicht gefährdet wird. Allerdings sollten, wenn möglich, alternative Tränkwasserbeschaffungen (beispielsweise Grundwassernutzung, Trinkwassernutzung, Niederschlagswasserspeicherung und -nutzung) geprüft werden, da es gilt, schädliche Gewässerveränderungen zu vermeiden.
Diese „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises“ ist abrufbar unter rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen.
Zum Schutz der Gewässer wird das Kreisumweltamt in den Sommermonaten verstärkt Kontrollen durchführen, um unzulässige Wasserentnahmen zu verhindern beziehungsweise die ordnungsgemäße Durchführung genehmigter Entnahmen zu überprüfen. Verstöße wie das Einbringen von Staubrettern zum Anstau des verbliebenen Wassers oder das Entnehmen mittels Pumpen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden.
Rund um das Thema Gewässerschutz und Wassernutzung berät das Kreisumweltamt gerne unter 02241 13-2213. Aktuelle Informationen zur Gewässergüte und den Wasserständen der Bäche und Flüsse im Rhein-Sieg-Kreis gibt es beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) unter www.lanuk.nrw.de/themen/wasser
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 147 vom 29. Mai ’26 um 09:29 h







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