Ehrenamtliche Vormundschaften

Jugendamt koordiniert seit zwei Jahren ehrenamtliche Vormundschaften
Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises 2025

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Wenn Eltern aus unterschiedlichen Gründen das Sorgerecht für ihre Kinder nicht mehr ausüben können, benötigen die Minderjährigen eine Vormundin oder einen Vormund. Im Rhein-Sieg-Kreis ist es möglich, diese Aufgabe ehrenamtlich zu übernehmen.

Die Koordinierungsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften ist im Januar 2024 an den Start gegangen mit dem Ziel, einen möglichst großen Pool an ehrenamtlich tätigen Vormündern aufzubauen. Aktuell sind 8 Männer und Frauen in diesem aufwändigen Ehrenamt tätig. „So richtig am Ziel sein werden wir nie“, sagt Ilsa Leifeld von der Koordinierungsstelle. „Wir setzen aber alles daran, von Jahr zu Jahr immer mehr bürgerschaftlich Engagierte zu gewinnen.“

Bis eine Vormundin oder ein Vormund „bestellt“ ist und ihre beziehungsweise seine Aufgabe wahrnehmen kann, vergeht einiges an Zeit. Am Anfang steht eine sorgfältige Akquise der Interessierten. Im Anschluss werden die angehenden Vormünder geschult. „Wir schauen sehr genau, welches Mündel zu welchem Vormund passt und ob es auch ein wirkliches „Match“ ist“, so Ilsa Leifeld.

Im Juni hat im Kreishaus ein großes Netzwerktreffen mit Amtsvormündern und ehrenamtlichen Vormündern stattgefunden, dies beinhaltete einen Fachvortrag, praxisorientierte Gruppenarbeiten sowie die Möglichkeit für einen Austausch.

Das ganze Jahr über fand eine differenzierte Beratungsarbeit für laufende Vormundschaften statt. Neben den Vormundschaften für bürgerschaftlich Engagierte erfolgt durch die Koordinierungsstelle auch Beratungsarbeit und Begleitung für Pflegeeltern in der Doppelrolle und Personen aus dem Umfeld der Kinder und Jugendlichen, die deren Vormundschaft übernehmen möchten.

Auch die Konzeptarbeit wurde – basierend auf Erfahrungen in der alltäglichen Praxisarbeit – weiter vorangebracht. Für das Jahr 2026 sind bereits PR-Maßnahmen und Vorgehensweisen zur weiteren Umsetzung der Praxisarbeit geplant.

Wer sich für das Ehrenamt interessiert, benötigt keine rechtlichen Vorkenntnisse oder eine pädagogische Ausbildung. Zukünftige Vormundinnen und Vormunde müssen aber bereit sein, an Informations- und Schulungsveranstaltungen teilzunehmen. Sie sollten auch die Fähigkeit besitzen, die Belange ihrer Schützlinge vor Verwaltungen, Behörden und gegebenenfalls Gerichten zu vertreten. Ebenfalls erwünscht sind Einfühlungsvermögen, Verständnis für die individuelle Lebenssituation und eine grundsätzliche Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Kommt es dann zum Vermittlungsprozess werden die Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen – sowie die jungen Menschen selbst – mitgenommen, um im Sinne aller Beteiligten eine gute Entscheidung für die Zukunft zu treffen.

Die jungen Menschen haben meist eine schwierige Vergangenheit und leben in einer Heimeinrichtung oder in einer Pflegefamilie. Bei einer Vormundschaft geht es aber nicht darum, die Kinder und Jugendlichen bei sich zu Hause aufzunehmen oder die Eltern zu ersetzen. Die ehrenamtlich Tätigen übernehmen andere wichtige Aufgaben: Sie üben das Sorgerecht für das betreffende Mündel aus und treffen die wesentlichen Entscheidungen in seinem Leben, bauen eine gute Beziehung zu dem Kind- und Jugendlichen auf und begleiten diese auch zu wichtigen Terminen beispielsweise im schulischen oder medizinischen Kontext oder in behördlichen Angelegenheiten.

Aber auch ein guter Austausch mit den Pflegeeltern oder Betreuerinnen und Betreuern in einer Heimeinrichtung gehören zu den Aufgaben der Vormundinnen und Vormünder wie auch die Vernetzung und Kooperation mit den weiteren an der Hilfe beteiligten Personen beziehungsweise Stellen, wie zum Beispiel das Jugendamt.

Wenn es dann zur Übernahme einer Vormundschaft kommt, bleiben die ehrenamtlich Tätigen mit dem Kreisjugendamt in Kontakt und werden fortlaufend beraten. Bei regelmäßigen Netzwerktreffen besteht zudem die Möglichkeit, sich mit anderen Vormundinnen und Vormunden über Erfahrungen auszutauschen.

Weitere Informationen gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/ehrenamtliche-vormundschaft


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 401 vom 17. Dezember ’25 um 11:10 h

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