Fachstelle Adoption begleitet bei lebenslanger Entscheidung
Jahresbericht des Rhein-Sieg-Kreises 2025
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Frauen und Paare bei ihrer Entscheidung, ob sie ein Kind zur Adoption frei geben zu begleiten – das ist eine der Hauptaufgaben der Fachstelle Adoption in der Kreisverwaltung. Sie begleitet und berät die leiblichen Eltern verantwortungsbewusst und weitschauend bei ihrer schwierigen und lebenslangen Entscheidung.
Im Jahr 2025 hat das Team des Kreisjugendamtes fünf Elternpaare beraten und begleitet, die vor einer solchen Entscheidung standen. Beratung bedeutet mehr als Gespräche, sondern meist einen umfangreichen Prozess der Begleitung. Dieser umfasst auch die Begleitung zu Gesprächen ins Krankenhaus oder sogar bei der Entbindung, wenn die Eltern/die Mutter dies wünschen.
„Nicht immer bedeutet eine Beratung zur Adoptionsfreigabe, dass ein Kind auch vermittelt wird“, sagt Christina Wiltfang von der Fachstelle Adoption. Immer wieder kommt es vor, dass (werdende) Eltern beraten werden und im Prozess Möglichkeiten sehen, gemeinsam mit dem Kind zu leben. Im Jahr 2025 traf das auf 2 der fünf Paare zu. „Auch das ist ein Erfolg unserer intensiven Arbeit“, sagt Christina Wiltfang. „Doch egal wie die Entscheidung ausfällt – keiner der Beteiligten macht es sich leicht, eine gute Zukunftsperspektive für sich und vor allem für das Kind zu entwickeln.“
Doch wie geht es leiblichen Müttern, wenn sie die Entscheidung getroffen haben, ihr Kind zur Adoption frei zu geben? „Auch hier steht unser Team den Frauen zur Seite“, sagt Christina Wiltfang. Oft vermischen sich bei den leiblichen Müttern viele Gefühle: Zum einen die Erleichterung darüber, in einer schwierigen Situation eine gute Lösung gefunden zu haben. Zum anderen jedoch Trauer und Schuld darüber, dass sie die Entscheidung so treffen mussten. Manchmal stellen sich die Frauen die Frage, wie es dem Kind geht und was aus ihm geworden ist. Für andere ist die Auseinandersetzung damit zu schmerzhaft.
Im Jahr 2025 ist es der Fachstelle Adoption gelungen, ein Vernetzungsangebot für betroffene Mütter zu schaffen. Das Thema Freigabe zur Adoption ist bei den Frauen oft mit Scham und befürchteter Stigmatisierung besetzt. Um das Angebot zu realisieren, ist das Kreisjugendamt eine NRW-weite Kooperation eingegangen. Jetzt können sich betroffene Frauen über das Erlebte austauschen. Da das Angebot gut angenommen wurde, soll es im kommenden Jahr fortgesetzt werden.
Auch für die Adoptivfamilien ist die Fachstelle da. Das Team ist auch nach abgeschlossener Adoption an ihrer Seite und berät Adoptiveltern und -Kinder, wie sie mit dieser besonderen Biographie umgehen können. Um die Adoptivfamilien untereinander zu vernetzen, hat das Kreisjugendamt im Jahr 2025 unterschiedliche Veranstaltungen durchgeführt. Diese reichten vom lockeren Treffen auf dem Spielplatz bis hin zur Fachveranstaltung zum Thema Pubertät in Adoptivfamilien.
Ein weiterer Aspekt der Arbeit der Fachstelle betrifft Familien, die sich für eine Adoption bewerben. Im Jahr 2025 gab es 40 interessierte Paare. „Am Anfang steht die Bereitschaft, ein Leben mit einem Kind von anderen Eltern zu führen“, so Christina Wiltfang. Daran schließt sich die Bewerbung und der intensive Bewerberprozess an. Verschiedene Fragen müssen geklärt und auch erklärt werden: Was bedeutet Adoption überhaupt für ein Kind und wie kann man das erklären? Welche Biographien der leiblichen Eltern können Eltern gut annehmen? Haben sie innerlich Platz für ein Kind, das andere leibliche Eltern hat? Für welches Kind wären sie die geeigneten Eltern?
Deutlich häufiger, als die „klassische“ Inlands-Adoption ist die Stiefkindadoption. Hierbei möchte ein Stiefelternteil das Kind der Partnerin oder des Partners annehmen. Aufgabe der Fachstelle Adoption ist es zu prüfen, ob die Adoption „dem Wohl des Kindes“ dient. Das heißt zum Beispiel: Gibt es beim abgebenden leiblichen Elternteil die Bereitschaft zur Einwilligung in die Adoption? Kennt das Kind seine Biographie? Ist mit ihm darüber gesprochen worden und wenn ja – wie? Und: welchen Zweck erfüllt die Adoption eigentlich?
Da die Mitmutterschaft rechtlich nicht möglich ist, kommt es immer wieder zu Stiefkindadoptionen bei lesbischen Paaren. Hier adoptiert eine Frau das Wunschkind, das die Lebenspartnerin oder Ehefrau zur Welt gebracht hat. Im Jahr 2025 hat die Fachstelle Adoption sehr erfolgreich eine Veranstaltung zur Vernetzung der Familien durchgeführte. Die Familien konnten sich kennenlernen und sich über ihre besondere Familienform und ihre Erfahrungen damit austauschen.
Alle Formen der Adoption, sowohl Inland- als auch Stiefkind- oder auch die immer seltener vorkommende Auslandsadoption enden nicht mit dem Ausspruch der Adoption. Die besondere Form der Biographie und Elternschaft birgt immer wieder neue Fragen, für die das Kreisjugendamt Ansprechpartner ist.
Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 396 vom 15. Dezember ’25 um 11:55 h