Die Stiftungen der Kreissparkasse Köln stellen Mittel für gemeinnützige Projekte zur Verfügung
Antragsfrist bis zum 15. Januar 2026 für Projekte ab der zweiten Jahreshälfte 2026
Köln, den 5. Dezember 2025
Auch im nächsten Jahr stellen die Stiftungen der Kreissparkasse Köln wieder Mittel für gemeinnützige Initiativen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen im Rhein-Erft-Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis, im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis zur Verfügung. Ehrenamtler, die sich in der Region in einem Verein engagieren und finanzielle Unterstützung für eines ihrer Herzensprojekte benötigen, können einen Antrag auf Förderung für Projekte, die ab der 2. Jahreshälfte 2026 realisiert werden, stellen.
Die Antragsfrist endet am 15. Januar 2026. Über den Link: https://www.ksk-koeln.de/stiftungen können Förderungen direkt online beantragt werden.
Für Fragen steht der Bereich Gesellschaftliches Engagement unter der Telefon-Nr. 0221/ 227-2278 gerne zur Verfügung.
Kreissparkasse Köln
Pressemitteilung vom 05. Dezember ’25 um 08:29 h