Welttierschutztag

Welttierschutztag:
Work-Life-Balance für Therapiehunde wichtig!

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Therapie- und Schulhunde erfreuen sich steigender Beliebtheit. Sie werden in immer mehr sozialen Bereichen eingesetzt, sei es in der Begleitung von Menschen bei alltäglichen Erledigungen, sei es in der Reha, oder in der Schule oder im Kindergarten. Hunde, die im sozialen Bereich tätig sind, durchlaufen eine andere Ausbildung und es gelten für sie andere Richtlinien als für sogenannten Assistenzhunde, die sehbehinderte oder blinde Menschen unterstützen und begleiten.   

„Bei der positiven Wirkung von Tieren im sozialen Einsatz dürfen deren Schutz und Wohl nicht vergessen werden. Denn die Arbeit ist für die eingesetzten Hunde bei aller Freude auch sehr fordernd und anstrengend.“, darauf weist Dr. Johannes Westarp, Leiter des Amtes für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Rhein-Sieg-Kreises, anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober 2023 hin.

Hunde sind sehr soziale und kommunikative Tiere und eignen sich daher besonders für den Einsatz im sozialen Bereich. Schulhunde zum Beispiel können alleine schon durch ihre Anwesenheit im Klassenzimmer die Atmosphäre entspannen oder die Schülerinnen und Schüler motivieren. Therapiehunde hingegen werden aktiv von Therapeuten oder Fachpersonen für soziale Arbeit eingesetzt, um bestimmte Therapieziele zu erreichen.

Es dürfen nur gesunde Hunde herangezogen werden, die sich entsprechend ihres Wesens und entsprechend ihrer Ausbildung für einen bestimmten Umgang mit Menschen eignen. Die Hunde brauchen ausreichend Ruhezeiten. Sie müssen immer die Möglichkeit haben, sich aus der Situation zurück ziehen zu können. Um das sicherstellen zu können, ist die stetige, verlässliche Anwesenheit einer vertrauten Betreuungsperson des Hundes wichtig. Diese muss auf die Belastung des Hundes und vor allem auf mögliche Stressanzeichen achten.  Gerade auch für Schulhunde ist ein Rückzugsort wichtig, so dass für Beide – sowohl für den Hund als auch für die Schülerinnen und Schüler – klar ist, dass der Hund „frei“ hat und nicht gestört werden darf.

Der Hund braucht zudem die Möglichkeit, außerhalb des Einsatzortes, also eines Klassen- oder Therapiezimmers, sein normales Verhalten ausleben zu können: wie zum Beispiel Laufen, Spielen, Kontakt mit Artgenossen und die Beziehungspflege zur Bezugsperson.

„Um die ´Work-Life-Balance` der Hunde zu wahren, sollten sie maximal zwei- bis dreimal pro Woche eingesetzt werden! Der Einsatz sollte die Dauer von drei bis vier Stunden nicht überschreiten! Wenn der Hund direkten Einsatz mit Menschen hat oder sogar aktiv mitarbeiten muss, sollte der Einsatz höchstens eine Stunde dauern und nach dreißig Minuten eine Pause eingelegt werden.“, setzt sich Dr. Johannes Westarp für einen guten, richtigen Einsatz der Schul- und Therapiehunde ein.      

Voraussetzung für das Engagement als Schul- und Therapiehund ist, dass die Tiere frei von Krankheitsanzeichen sind, ausreichenden Impfschutz besitzen und gegen Parasiten geschützt sind.

Je nach Umfang des Einsatzes des Hundes benötigen diese eine sogenannte „Erlaubnispflicht“ entsprechend § 11 des Tierschutzgesetzes, die beim Kreisveterinäramt beantragt werden muss. Der Antrag kann im Internet über rhein-sieg-kreis.de/gewerbliche-tierhaltung heruntergeladen werden. Vor Erteilung der Erlaubnis werden sowohl die Eignung des Hundes als auch der Betreuungsperson sowie das Einsatzkonzept geprüft.


Rhein-Sieg-Kreis
Pressemitteilung Nr. 317 vom 26. September 2023, 13:17 h

 

 

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert