Missverstandene Hilfe
Tauben dürfen nicht gefüttert werden
Obwohl die Troisdorfer Straßenordnung ein Fütterungsverbot für Tauben vorsieht, werden die Vögel häufig gefüttert. In den vergangenen Wochen ist besonders am Fischerplatz vermehrt Vogelfutter verteilt worden, das dort liegen geblieben und verrottet ist. Nicht gefressene Futterreste ziehen Ratten und anderes Ungeziefer an.
Das Füttern von Tauben ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße geahndet werden.
Von sogenannten Stadttauben geht eine Gesundheitsgefahr insbesondere für Kinder, alte Menschen und Kranke aus. Außerdem können durch Taubenkot Schäden an Gebäuden entstehen, da der Taubenkot ätzende Harnsäure enthält.
Mit Kot verschmutzte Wege können bei entsprechender Witterung unfallgefährlich werden.
Tauben profitieren langfristig von einem Fütterungsverbot. Durch ein hohes Futterangebot wird eine übermäßige Vermehrung der Tauben begünstigt. Durch diese sowie nicht artgerechte Ernährung werden Tauben anfällig für Krankheiten und Parasiten. Tauben, die nicht gefüttert werden, weichen in naturnahe Standorte und dort vorhandene natürliche Futterquellen außerhalb der Stadt aus.
Stadt Troisdorf
Pressemitteilung 013-2023 vom 13. Januar 2023, 10:30 h