Mietspiegel

Hilfreich für Mieter, Vermieter:
Troisdorfer Mietspiegel fortgeschrieben

Der Mietspiegel einer Kommune ist ein wichtiges Instrument, um die ortsübliche Miete zu bestimmen. Ein fortgeschriebener Mietspiegel für Troisdorf ist zum 1. März 2023 in Kraft getreten.

Der qualifizierte Mietspiegel 2021 für die Stadt Troisdorf war auf der Grundlage einer repräsentativen Auswertung nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der Stadt Troisdorf erstell worden. Er basierte auf Daten, die im Zeitraum von September 2020 bis Dezember 2020 bei Mieterhaushalten in der Stadt Troisdorf eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben worden waren. Dieser Mietspiegel wurde jetzt mittels Indexfortschreibung einmalig angepasst. Der Mietspiegel 2023 als Fortschreibung des Mietspiegels 2021 wurde von den Mieter- und Vermietervertretern, Mieterbund und Haus- und Grundbesitzerverein, anerkannt und vom Rat der Stadt Troisdorf am 14.02.2023 beschlossen. Der Mietspiegel gilt nicht für gewerbliche Objekte.

Auf der städtischen Webseite www.troisdorf.de kann der Mietspiegel unter  https://www.troisdorf.de/de/rathaus-service/buergerservice/wohnen/mietspiegel/ kostenfrei heruntergeladen werden. Über ein Berechnungsmodul kann auf Basis dieser Daten die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet und das Ergebnis ausgedruckt werden.

Gedruckte Exemplare können als Broschüre bestellt werden und werden ausschließlich nach Rechnungslegung und Vorkasse gegen eine Schutzgebühr von 5,00 € zzgl. Porto in Höhe von 1,90 € versandt.

Bestellungen sind telefonisch, per E-Mail oder schriftlich an
Stadt Troisdorf
Sozial- und Wohnungsamt
-Mietspiegel-
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Tel.: 02241/900-522
E-Mail:  mietspiegel@troisdorf.de,

möglich.

Die Herausgeber hoffen, dass der Mietspiegel eine hohe Akzeptanz erfahren wird und dazu beiträgt, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand möglichst transparent zu machen, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten zur Beschaffung und Beurteilung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall einzusparen und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.


Stadt Troisdorf
Pressemitteilung 088-2023 vom 01. März 2023, 15:15
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