Krankenversicherung 2. Klasse

IG BAU-Appell an heimische MdBs:
Keine „Krankenversicherung 2. Klasse“ für Erntehelfer

Saisonarbeiter im Rheinland haben schlechteren Schutz vor Krankheit

Wer zum Pflanzen und Ernten extra aus dem Ausland ins Rheinland kommt, hat mehr verdient als eine „Krankenversicherung 2. Klasse“: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat einen besseren Krankenversicherungsschutz für ausländische Saisonarbeiter im Rheinland gefordert. „Erntehelfer, die nur kurzfristig in heimischen Landwirtschaftsbetrieben beschäftigt sind, müssen bei Krankheit voll abgesichert sein. Noch immer stehen Saisonbeschäftigte, die drei Monate oder weniger in der Region arbeiten, schlechter da als ihre deutschen Kollegen“, so Mehmet Perisan von der IG BAU Köln-Bonn. Auch wer nur für einen Kurzzeit-Job aus dem Ausland komme, bräuchte ab dem ersten Tag einen Krankenversicherungsschutz in vollem Umfang, so der Bezirksvorsitzende der Agrar-Gewerkschaft IG BAU.

Mehmet Perisan

Derzeit müssten Arbeitgeber für ihre ausländischen Beschäftigten lediglich eine sogenannte „private Gruppenversicherung“ abschließen. Diese reiche mit ihren Leistungen bei weitem nicht an die gesetzliche Krankenversicherung heran. „Damit haben die Saisonarbeiter faktisch einen schlechteren Versicherungsschutz. Es kann aber nicht sein, dass gerade die Menschen, die in der Erntezeit im Rheinland harte körperliche Arbeiten übernehmen, nur unzureichend geschützt sind, wenn sie krank werden. Konkret kann das dazu führen, dass die Beschäftigten auf einem Teil der Behandlungskosten sitzen bleiben“, so Perisan.

Er appelliert an die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampelparteien, sich für eine entsprechende Regelung stark zu machen – und zwar schnell. Denn die Regierungsparteien hätten versprochen, die prekäre Situation der Erntehelfer zu verbessern. „Im Koalitionsvertrag heißt es ausdrücklich: ‚Für Saisonbeschäftigte sorgen wir für den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag‘“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende.


IG BAU

Pressemitteilung vom 13. April 2023, 10:01 h

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