Junge Wildtiere

Süß aber nicht anfassen:
Junge Wildtiere und befiederte Ästlinge!

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Sie wirken süß und rühren den menschlichen Beschützerinstinkt an: junge Wildtiere und Ästlinge! Aber sie dürfen auf keinen Fall angefasst werden! „Bei unverletzt aufgefundenen Jungtieren gilt immer: Nicht anfassen und möglichst zügig weitergehen!“, klärt Dr. Johannes Westarp, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, auf.

Es ist in der Natur völlig normal, dass Elterntiere ihre Jungen kurzzeitig allein zurücklassen, zum Beispiel, um Nahrung zu beschaffen. Die Jungtiere bleiben dann oftmals dicht gedrückt am Boden liegen, bis die Elterntiere zurückkehren. Wer den Wildnachwuchs aus falsch verstandener Tierliebe berührt, oder gar mitnehmen will, bringt die Jungtiere möglicherweise in Lebensgefahr. Dann sind sie tatsächlich, in der Regel auf Lebenszeit, auf den Menschen angewiesen. Beim Berühren überträgt sich der menschliche Geruch und die Jungtiere werden von den Elterntieren nicht mehr angenommen! Von Menschen aufgezogene Wildtiere lassen sich kaum erfolgreich auswildern.

Hilfe durch den Menschen ist nur dann gerechtfertigt, wenn junge Wildtiere offensichtlich verletzt aufgefunden werden. „Handeln Sie in solchen Fällen aber bitte keinesfalls spontan, sondern holen Sie sich immer fachkundigen Rat ein. Tipps zum richtigen Verhalten erhalten Sie beim Veterinäramt, dem nächstgelegenen Tierarzt, dem Jagdpächter oder dem Forstamt“, empfiehlt Dr. Johannes Westarp.

Zudem gilt: wer Wildtiere aufnimmt, ist für die art-, fach- und tierschutzgerechte Aufzucht, Haltung, Unterbringung, Auswilderung und tierärztlicher Versorgung verantwortlich und muss für die Kosten aufkommen, die das Tier verursacht. Auch ist eine dauerhafte Haltung von Wildtieren verboten.

Eine Ausnahme vom „Nicht anfassen“ – Gebot gilt für aus dem Nest gefallene Jungvögel. Hier muss zwischen „Nestlingen“, unbefiederten Jungvögeln, und „Ästlingen“, befiederten Jungvögeln, unterschieden werden. Die noch unbefiederten Nestlinge sollten wieder ins eigene Nest zurückgesetzt werden. Eine Ausnahme stellen aus dem Nest gefallene Mauersegler oder Wanderfalken dar. Da ihre Nester meist unerreichbar hoch liegen, können sie nicht einfach zurückgelegt werden.  Diese Jungvögel brauchen tatsächlich Hilfe von fachkundiger Hand.

Doch die jungen, schon weitgehend befiederten Ästlinge wiederum geben ihren Eltern ihre Position durch Rufen kund. Diese Jungvögel brauchen trotz vermeintlicher „Hilfeschreie“ keine Unterstützung.


Medieninformationen | Rhein-Sieg-Kreis

Pressemitteilung Nr. 145 vom 02. Mai 2023, 14:10 h

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