Bezirksregierung genehmigt Kreishaushalt

Bezirksregierung genehmigt Kreishaushalt

Rhein-Sieg-Kreis (ps) – Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 17.03.2022 den Doppelhaushalt des Kreises 2023/2024 sowie die hierin festgesetzten Kreisumlagehebesätze genehmigt. Für 2023 beträgt der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage 29,50 %, für 2024 29,67 % der maßgeblichen Umlagegrundlagen.

Der Regierungspräsident führt in der Genehmigungsverfügung aus, dass der Rhein-Sieg-Kreis mit Rücksicht auf die Städte und Gemeinden davon Abstand genommen habe, eine Kreisumlage zu erheben, mit der die Gesamtaufwendungen in vollem Umfang gedeckt werden. Stattdessen werden in den Jahren 2023 – 2027 rund 61,5 Millionen Euro aus Rücklagen bestritten.

Für die Jugendamtsumlage, die alle kreisangehörigen Gemeinden ohne eigenes Jugendamt aufbringen, wurde der Hebesatz auf 33,40 % in 2023 und 33,99 % in 2024 festgesetzt.

Insgesamt beläuft sich das Haushaltsvolumen im Jahr 2023 auf rund 945 Millionen Euro (2024: 992 Millionen Euro), wobei die Transferaufwendungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen mit rund 369 Millionen in 2023 (375 Millionen in 2024) bereits deutlich mehr als ein Drittel der Gesamtaufwendungen ausmachen.

Die übrigen Finanzressourcen werden neben der an den Landschaftsverband Rheinland zu zahlenden Umlage für weitere wesentliche Aufgabenbereiche des Kreises, wie etwa den öffentlichen Personennahverkehr, Schulen, Kreisentwicklung, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz, Gesundheit oder in den Bereichen Klima, Umwelt und Naturschutz benötigt.


Medieninformationen | Rhein-Sieg-Kreis

Pressemitteilung Nr. 102 vom 30. März 2023, 10:05 h

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