Anwohnerparkausweise

Anpassung der Gebührenordnung für Anwohnerparkausweise ab 2023

In einem GRUNDSATZANTRAG für die Ratssitzung am 21.6.2022 fordert DIE FRAKTION im Rat der Stadt Troisdorf die Anpassung der Gebührenordnung für Anwohnerparkausweise ab 2023! Dabei sollen die Gebühren für ‚kleine Kfz‘ bis 4,21m Länge verdoppelt werden auf 60.-€ p.a., gleichzeitig soll für alle Sozialhilfe-/ Grundsicherungs- und WohngeldempfängerInnen die Gebühr für die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen auf 50% der jeweiligen Jahresgebühr gedeckelt werden, was bedeutet, dass für diese Gruppe der Preis für einen Anwohnerparkausweis gleich bleibt. Auch sollen demnächst nach dem Willen DER FRAKTION Anwohnerparkausweise bis zu 2 Jahren Gültigkeit haben und diese auch digital beantragt werden können. „Diese Anpassung der Gebühren ist nicht nur ein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV/ SPNV, sondern auch ein Beitrag zur Verkehrswende hin zum nicht motorisierten Individualverkehr und auch notwendig, um die Gebühren an die tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten anzupassen“, so Leo Müller. „Wenn nach dem Willen der Verwaltung demnächst die Ausstellung einer einfachen Genehmigung zum einmaligen Befahren von Troisdorfer Friedhöfen 66.-€ kosten soll“, so Müller weiter; „kann es nicht angehen und erklärt werden, dass ein Anwohnerparkausweis weiterhin nur 30.-€ kostet für das ganze Jahr bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum!“


DIE FRAKTION
Pressemitteilung vom 02. Juni 2022, 00:44 h

Ein Kommentar

  1. Guten Tag,
    warum kostet in Troisdorf ein Parkplatz mit Bewohnerparkausweis nur 0,08 € pro Tag und das rund um die Uhr je 24 Stunden?
    Gleichzeitig kostet eine Stunde Parken auf der Kölner Straße mit Parkticket 1 €.
    Was ist das für eine Unausgewogenheit?
    Wo finde ich dei aktuelle Gebührensatzung/Ortsrecht der Stadt Troisdorf?
    Könnten Sie mir einen Link dazu zusenden?
    MfG
    Norbert Bernhardt

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